UniLav

20.04.2026
UniLav ist das einheitliche elektronische Meldesystem („modello Unificato Lav“) für alle verpflichtenden Beschäftigungsmeldungen (comunicazioni obbligatorie) in Italien. Über UniLav werden die Daten zentral an das Arbeitsministerium, die Arbeitsämter (Centri per l’impiego), INPS/NISF und INAIL übermittelt und frühere Einzelmeldungen ersetzt.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber in Italien – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße –, einschließlich italienischer Niederlassungen ausländischer Unternehmen. In der Praxis erfolgt die Übermittlung meist über einen Arbeitsrechts- und Lohnberater (consulente del lavoro) oder den Steuerberater. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.

Welche Ereignisse werden mit UniLav gemeldet?

  • Beginn/Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses (Assunzione)
  • Verlängerung befristeter Verträge (Proroga)
  • Änderung/Umwandlung des Arbeitsverhältnisses (Trasformazione)
  • Entsendung/Überlassung und Versetzung (Distacco, Trasferimento)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Cessazione)

Fristen und Form

Die Meldung einer Einstellung muss spätestens bis Mitternacht des Vortags des Arbeitsbeginns erfolgen. Verlängerungen, Umwandlungen, Entsendungen und Beendigungen sind in der Regel innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis elektronisch zu melden. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich online über die regionalen Portale oder über einen bevollmächtigten Berater; als Nachweis dient die elektronische Empfangsbestätigung (Ricevuta UniLav).

Unsere Leistungen


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