Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber in Italien – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße –, einschließlich italienischer Niederlassungen ausländischer Unternehmen. In der Praxis erfolgt die Übermittlung meist über einen Arbeitsrechts- und Lohnberater (consulente del lavoro) oder den Steuerberater. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.
Die Meldung einer Einstellung muss spätestens bis Mitternacht des Vortags des Arbeitsbeginns erfolgen. Verlängerungen, Umwandlungen, Entsendungen und Beendigungen sind in der Regel innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis elektronisch zu melden. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich online über die regionalen Portale oder über einen bevollmächtigten Berater; als Nachweis dient die elektronische Empfangsbestätigung (Ricevuta UniLav).
Unsere Leistungen
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900 oder info@graber-partner.com.