UniLav

19.01.2026
UniLav ist das einheitliche elektronische Meldesystem („modello Unificato Lav“) für alle verpflichtenden Beschäftigungsmeldungen (comunicazioni obbligatorie) in Italien. Über UniLav werden die Daten zentral an das Arbeitsministerium, die Arbeitsämter (Centri per l’impiego), INPS/NISF und INAIL übermittelt und frühere Einzelmeldungen ersetzt.

Wer ist meldepflichtig?

Meldepflichtig sind grundsätzlich alle Arbeitgeber in Italien – unabhängig von Branche und Unternehmensgröße –, einschließlich italienischer Niederlassungen ausländischer Unternehmen. In der Praxis erfolgt die Übermittlung meist über einen Arbeitsrechts- und Lohnberater (consulente del lavoro) oder den Steuerberater. Die rechtliche Verantwortung bleibt aber beim Arbeitgeber.

Welche Ereignisse werden mit UniLav gemeldet?

  • Beginn/Anmeldung eines Arbeitsverhältnisses (Assunzione)
  • Verlängerung befristeter Verträge (Proroga)
  • Änderung/Umwandlung des Arbeitsverhältnisses (Trasformazione)
  • Entsendung/Überlassung und Versetzung (Distacco, Trasferimento)
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Cessazione)

Fristen und Form

Die Meldung einer Einstellung muss spätestens bis Mitternacht des Vortags des Arbeitsbeginns erfolgen. Verlängerungen, Umwandlungen, Entsendungen und Beendigungen sind in der Regel innerhalb von 5 Tagen nach dem Ereignis elektronisch zu melden. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich online über die regionalen Portale oder über einen bevollmächtigten Berater; als Nachweis dient die elektronische Empfangsbestätigung (Ricevuta UniLav).

Unsere Leistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

News & Rundschreiben
16.07.2026
Elektronische Übermittlung Einnahmen aus Elektroladestationen
Betreiber von Elektroladestationen, die Tageseinnahmen aus Ladevorgängen gegenüber Endverbrauchern haben, ...
weiterlesen
16.07.2026
Verknüpfung Registrierkassen mit elektronischen Zahlungssystemen
Seit dem 1. Jänner 2026 müssen elektronische Registrierkassen mit den verwendeten elektronischen ...
weiterlesen
16.07.2026
Terminplan Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung – 2. Halbjahr 2026
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2026 für den Bereich Buchhaltung: Monat Fälligkeit ...
weiterlesen
16.07.2026
Meldungen GSE für Investitionen mit Hyperabschreibung
Wie in unserem Rundschreiben zum Haushaltsgesetz 2026 mitgeteilt, hat sich mit dem Jahr 2026 die Förderung ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol