NISF Nationales Institut für soziale Fürsorge (Italien: INPS Istituto nazionale previdenza sociale)

06.07.2023

Das NISF / INPS (Nationales Institut für soziale Fürsorge/Istituto nazionale previdenza sociale, www.inps.it) ist das verpflichtende staatliche Sozialfürsorgeinstitut für abhängig beschäftigte Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft. Die Einschreibung sowie die Austragung der einzelnen Arbeitnehmer erfolgt durch die Versendung der elektronischen Aufnahmemeldung „UniLav“ im Zuge der Anmeldung beim Unternehmen.

Die Beitragslast von ca. 10 % zu Lasten des Arbeitnehmers und ca. 30 % zu Lasten des Unternehmens ist abhängig von der Einstufung des Unternehmens (z.B. Sektor Handwerk/Industrie oder Handel) und von der Einstufung des Arbeitnehmers. Die Beiträge werden auf die effektive Bruttoentlohnung berechnet und monatlich am 16. des auf die Abrechnung folgenden Monats mittels Vordruck F24 einbezahlt (Kodexe DM10, C10 und CXX). Gleichzeitig muss monatlich eine detailierte Aufstellung aller Arbeitnehmer und deren einbezahlten Beiträge an das Insitut übermittelt werden. Dies erfolgt durch die Meldung UniEmens.

Die einbezahlten Beiträge werden durch das NISF / INPS verwaltet und für die Rentenauszahlungen an Arbeitnehmer aber auch zur Zahlung von Krankheiten, Mutterschaften, Lohnausgleich, Familiengelder, Arbeitslosengelder usw. verwendet.

Für Arbeitnehmer mit erster Beschäftigung (erster Pflichtversicherung) ab 1996 gilt zudem eine Obergrenze von ca. 110.000 € (der Betrag wird jährlich angepasst), ab welcher keine Beiträge mehr geschuldet sind.

Wenn Sie Fragen zum NISF / INPS in Italien haben, wenden Sie sich bitte direkt an dieses (italienisches Festnetz: 803164, vom Mobiltelefon: 06164164, aus Deutschland: 08001821138).


Unsere Leistungen

News & Rundschreiben
16.05.2025
Besteuerung Trinkgelder
Da der Fiskus die Schwarzgeldzahlung von Trinkgeldern unterbinden will, müssen ab 2023, für Beschäftigte im ...
weiterlesen
16.05.2025
Fringe Benefit für Privatnutzung Firmenfahrzeug - Übergangsregelung
Ab 2025 hat sich in Bezug auf die Berechnung der Steuergrundlage für die Privatnutzung der 2025 zugelassenen ...
weiterlesen
16.05.2025
Lohnerhöhungen
Ab Mai ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Freiberufe : Zweite Rate der Zahlung ...
weiterlesen
16.05.2025
Resturlaub 2023
Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen , wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol