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NISF Nationales Institut für soziale Fürsorge (ital.: INPS Istituto nazionale previdenza sociale)

19.01.2026

Das NISF / INPS(Nationales Institut für soziale Fürsorge / Istituto Nazionale della Previdenza Sociale) ist in Italien das zentrale staatliche Sozialversicherungsinstitut für Arbeitnehmer.

In Italien besteht keine Wahlfreiheit zwischen verschiedenen gesetzlichen Sozialversicherungsträgern. Das NISF/INPS ist der einzige gesetzliche Träger für Arbeitnehmer. Private Zusatzversicherungen können lediglich ergänzend, nicht jedoch als Ersatz für die gesetzliche INPS-Versicherung abgeschlossen werden.

Versicherungspflicht

Gesetzlich sind alle abhängig Beschäftigten der Privatwirtschaft beim INPS versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn elektronisch anzumelden (sogenannte UniLav-Meldung).

Beiträge und Finanzierung

Die Sozialversicherungsbeiträge an das INPS werden gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen:

  • ca. 10 % des Bruttogehalts trägt der Arbeitnehmer
  • ca. 30 % des Bruttogehalts trägt der Arbeitgeber

Die genaue Beitragshöhe hängt unter anderem ab von:

  • der Branche des Unternehmens (z. B. Industrie/Handwerk oder Handel)
  • der Einstufung des Mitarbeiters (Kategorie, Funktion, Position)

Die Beiträge werden auf Basis des tatsächlichen Bruttolohns berechnet. Oberhalb einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze (z. B. rund 120.000 € jährlich im Jahr 2025) entfällt die Beitragspflicht für sogenannte Erstversicherte ab 1996.

Die Abführung der Beiträge erfolgt monatlich. Fällig ist die Zahlung jeweils am 16. Tag des Folgemonats nach der Lohnzahlung. Die Zahlung erfolgt über das einheitliche Zahlungsformular F24 an das Finanzamt.

Zusätzlich muss der Arbeitgeber monatlich eine detaillierte elektronische Meldung über alle Arbeitnehmer und die gezahlten Beiträge an das INPS übermitteln (UniEmens-Meldung).

Leistungen des NISF / INPS

Die eingezahlten Beiträge dienen der Finanzierung der gesetzlichen Sozialleistungen. Zu den wichtigsten Leistungen zählen:

  • Rentenzahlungen
  • Arbeitslosengeld
  • Leistungen bei Krankheit
  • Mutterschaftsleistungen
  • Lohnausgleichsleistungen
  • Familienleistungen
  • weitere gesetzliche Sozialleistungen
Wenn Sie Fragen zum NISF / INPS in Italien haben, wenden Sie sich bitte direkt an dieses (italienisches Festnetz: 803164, vom Mobiltelefon: 06164164, aus Deutschland: 08001821138).

 


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