Das NISF / INPS(Nationales Institut für soziale Fürsorge / Istituto Nazionale della Previdenza Sociale) ist in Italien das zentrale staatliche Sozialversicherungsinstitut für Arbeitnehmer.
In Italien besteht keine Wahlfreiheit zwischen verschiedenen gesetzlichen
Sozialversicherungsträgern. Das NISF/INPS ist der einzige gesetzliche Träger
für Arbeitnehmer. Private Zusatzversicherungen können lediglich ergänzend,
nicht jedoch als Ersatz für die gesetzliche INPS-Versicherung abgeschlossen werden.
Versicherungspflicht
Gesetzlich sind alle abhängig Beschäftigten der Privatwirtschaft
beim INPS versicherungspflichtig.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, jeden Arbeitnehmer
vor Arbeitsbeginn elektronisch anzumelden
(sogenannte UniLav-Meldung).
Beiträge und Finanzierung
Die Sozialversicherungsbeiträge an das INPS werden
gemeinsam von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen:
- ca. 10 % des Bruttogehalts trägt der Arbeitnehmer
- ca. 30 % des Bruttogehalts trägt der Arbeitgeber
Die genaue Beitragshöhe hängt unter anderem ab von:
- der Branche des Unternehmens (z. B. Industrie/Handwerk oder Handel)
- der Einstufung des Mitarbeiters (Kategorie, Funktion, Position)
Die Beiträge werden auf Basis des tatsächlichen Bruttolohns berechnet.
Oberhalb einer bestimmten Beitragsbemessungsgrenze
(z. B. rund 120.000 € jährlich im Jahr 2025)
entfällt die Beitragspflicht für sogenannte Erstversicherte ab 1996.
Die Abführung der Beiträge erfolgt monatlich.
Fällig ist die Zahlung jeweils am 16. Tag des Folgemonats
nach der Lohnzahlung.
Die Zahlung erfolgt über das einheitliche Zahlungsformular F24
an das Finanzamt.
Zusätzlich muss der Arbeitgeber monatlich eine
detaillierte elektronische Meldung
über alle Arbeitnehmer und die gezahlten Beiträge
an das INPS übermitteln (UniEmens-Meldung).
Leistungen des NISF / INPS
Die eingezahlten Beiträge dienen der Finanzierung der
gesetzlichen Sozialleistungen. Zu den wichtigsten Leistungen zählen:
- Rentenzahlungen
- Arbeitslosengeld
- Leistungen bei Krankheit
- Mutterschaftsleistungen
- Lohnausgleichsleistungen
- Familienleistungen
- weitere gesetzliche Sozialleistungen
Wenn Sie Fragen zum NISF / INPS in Italien haben, wenden Sie sich bitte direkt an dieses (italienisches Festnetz: 803164, vom Mobiltelefon: 06164164, aus Deutschland: 08001821138).
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