Der Bestätigungsvermerk (italienisch: Visto di conformità) ist ein formaler Prüfvermerk im italienischen Steuerrecht. Er wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 241/1997 eingeführt und dient dazu, die formale Richtigkeit bestimmter steuerlichen Angaben und die Übereinstimmung mit der vorliegenden Dokumentation zu bestätigen.
Es handelt sich um eine von einer befugten, externen Fachperson ausgestellte Konformitätserklärung, die – im Unterschied zur inhaltlichen Prüfung – die formale Übereinstimmung der Daten sicherstellt, bevor diese steuerlich genutzt werden.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:
„Visto leggero“ – einfache Konformitätserklärung:
Die Fachperson bestätigt ausschließlich die formale Richtigkeit der Angaben und Unterlagen.
„Visto pesante“ – qualifizierte/erweiterte Konformitätserklärung:
Umfasst eine tiefergehende inhaltliche Überprüfung der steuerlichen Anwendbarkeit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Bei einem Bestätigungsvermerk handelt es sich somit um eine einfache Konformitätserklärung (Visto leggero).
Der Bestätigungsvermerk ist insbesondere in folgenden, gesetzlich relevanten Fällen vorgesehen:
(*) Unternehmen und Freiberufler können bei Erreichen eines bestimmten Glaubwürdigkeitsgrades bei der Berechnung des Zuverlässigkeitsindex ISA (Indici sintetici di affidabilità fiscale) die genannten Schwellen erhöhen.
Ein Bestätigungsvermerk darf nur von autorisierten Fachpersonen angebracht werden. Diese müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und in der Regel zu einer der folgenden Gruppen gehören:
Weitere Voraussetzungen sind u. a. eine Berechtigung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen an die Einnahmenagentur (Agenzia delle Entrate) sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die mögliche Schäden durch Fehler in der Prüfung abdeckt.
Der Prozess lässt sich in zwei Schritten zusammenfassen:
Der Bestätigungsvermerk wurde eingeführt, um mehrere Ziele zu erreichen:
Der Bestätigungsvermerk (Visto di conformità) ist ein wichtiges, formal-rechtliches Instrument im italienischen Steuerwesen. Er gewährleistet, dass bestimmte steuerliche Angaben und Steuervergünstigungen formell korrekt dokumentiert und geprüft sind, bevor sie steuerlich genutzt werden. Die Pflicht zur Anbringung hängt von der Art der Kompensation oder Steuervergünstigung ab.