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Bestätigungsvermerk (ital.: Visto di conformità)

30.03.2026

Der Bestätigungsvermerk (italienisch: Visto di conformità) ist ein formaler Prüfvermerk im italienischen Steuerrecht. Er wurde mit dem Gesetzesdekret Nr. 241/1997 eingeführt und dient dazu, die formale Richtigkeit bestimmter steuerlichen Angaben und die Übereinstimmung mit der vorliegenden Dokumentation zu bestätigen.

Es handelt sich um eine von einer befugten, externen Fachperson ausgestellte Konformitätserklärung, die – im Unterschied zur inhaltlichen Prüfung – die formale Übereinstimmung der Daten sicherstellt, bevor diese steuerlich genutzt werden.

Formale vs. qualifizierte Prüfung

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen:

„Visto leggero“ – einfache Konformitätserklärung:
Die Fachperson bestätigt ausschließlich die formale Richtigkeit der Angaben und Unterlagen.

„Visto pesante“ – qualifizierte/erweiterte Konformitätserklärung:
Umfasst eine tiefergehende inhaltliche Überprüfung der steuerlichen Anwendbarkeit und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.

Bei einem Bestätigungsvermerk handelt es sich somit um eine einfache Konformitätserklärung (Visto leggero).

Wann wird ein Bestätigungsvermerk benötigt?

Der Bestätigungsvermerk ist insbesondere in folgenden, gesetzlich relevanten Fällen vorgesehen:

  • Kompensation großer Steuerguthaben: Wenn Steuerguthaben (MwSt., Ires, Irpef, Irap) zur Verrechnung mit anderen Steuerverbindlichkeiten genutzt werden sollen (horizontale Verrechnung), ist ein Bestätigungsvermerk verpflichtend, sobald diese den Schwellenwert von 5.000 Euro (*) übersteigen.
  • Rückvergütung von MwSt.-Guthaben ohne Garantie: Bei der Beantragung einer MwSt.-Rückvergütung über 30.000 Euro (*) ohne Hinterlegung einer Bank- oder Versicherungsgarantie verlangt die Einnahmenagentur den Bestätigungsvermerk, um die formelle Legitimität der Rückvergütung zu bestätigen.
  • Superbonus und andere Steuerbegünstigungen: Für bestimmte steuerliche Begünstigungen wie dem Superbonus (Steuerabzug 110 % für energetische Sanierung) ist der Bestätigungsvermerk in der Regel ebenfalls Pflicht, wenn der Vorteil direkt in der Steuererklärung genutzt wird. In der Praxis musste er auch bei Optionen wie der Abtretung des Steuerguthabens (Cessione del credito) vorliegen, um die Voraussetzungen formal zu belegen.

(*) Unternehmen und Freiberufler können bei Erreichen eines bestimmten Glaubwürdigkeitsgrades bei der Berechnung des Zuverlässigkeitsindex ISA (Indici sintetici di affidabilità fiscale) die genannten Schwellen erhöhen.

Wer darf einen Bestätigungsvermerk anbringen?

Ein Bestätigungsvermerk darf nur von autorisierten Fachpersonen angebracht werden. Diese müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllen und in der Regel zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Wirtschaftsprüfer und Steuerberater (dottori commercialisti, esperti contabili)
  • Arbeitsrechtsberater (consulenti del lavoro)
  • Verantwortliche für Steuerbeistandszentren CAF (Centro di Assistenza Fiscale)

Weitere Voraussetzungen sind u. a. eine Berechtigung zur elektronischen Übermittlung von Steuererklärungen an die Einnahmenagentur (Agenzia delle Entrate) sowie der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung, die mögliche Schäden durch Fehler in der Prüfung abdeckt.

Wie funktioniert der Bestätigungsvermerk?

Der Prozess lässt sich in zwei Schritten zusammenfassen:

  • Vorprüfung: Die autorisierte Fachperson prüft die formale Übereinstimmung zwischen den erklärten steuerlichen Daten und den zugrunde liegenden Unterlagen (Belege, Rechnungen, usw.).
  • Anbringen des Bestätigungsvermerks: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Bestätigungsvermerk an der Steuererklärung oder dem relevanten Formular angebracht – meist durch Unterzeichnung oder entsprechende Kennzeichnung – und die Erklärung wird an die Einnahmenagentur übermittelt.

Warum gibt es den Bestätigungsvermerk?

Der Bestätigungsvermerk wurde eingeführt, um mehrere Ziele zu erreichen:

  • Prävention von Missbrauch: Er verhindert die unberechtigte Kompensation großer Steuerguthaben oder die unrechtmäßige Nutzung steuerlicher Vorteile.
  • Formale Absicherung: Der Bestätigungsvermerk gibt der Einnahmenagentur die Sicherheit, dass die Angaben mit der Dokumentation übereinstimmen.
  • Effizienz bei Prüfverfahren: Er reduziert bei der Einnahmenagentur die Notwendigkeit, einfache formale Fehler selbst zu identifizieren.

Fazit

Der Bestätigungsvermerk (Visto di conformità) ist ein wichtiges, formal-rechtliches Instrument im italienischen Steuerwesen. Er gewährleistet, dass bestimmte steuerliche Angaben und Steuervergünstigungen formell korrekt dokumentiert und geprüft sind, bevor sie steuerlich genutzt werden. Die Pflicht zur Anbringung hängt von der Art der Kompensation oder Steuervergünstigung ab.

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