Die Mehrwertsteuerregister in Italien (registri Iva) dienen
zur Erfassung aller mehrwertsteuerrelevanten Geschäftsfälle und bilden die
Grundlage für:
- periodische MwSt.-Abrechnung
- MwSt.-Quartalsmeldung
- MwSt.-Jahreserklärung
- Betriebsprüfungen
Grundsätzlich werden drei verschiedene MwSt.-Register unterschieden, die
je nach Art der Geschäftstätigkeit zu führen sind.
Register der Ausgangsrechnungen (registro fatture emesse)
Dieses Register erfasst alle ausgestellten Rechnungen in fortlaufender
Reihenfolge.
Pflichtangaben pro Rechnung:
- fortlaufende Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum
- MwSt.-Steuergrundlage
- MwSt.-Betrag
- angewendeter MwSt.-Satz (z. B. 4 %, 5 %, 10 %, 22 %)
- Stammdaten des Kunden
Register der Tageserlöse (registro dei corrispettivi)
Dieses Register betrifft vor allem Umsätze an Endverbraucher, bei denen
üblicherweise keine Rechnung ausgestellt wird, z. B. im Einzelhandel oder
in der Gastronomie.
Erfasst wird nicht jede einzelne Transaktion, sondern der jeweilige
Tagesgesamtbetrag.
Pflichtangaben pro Tag:
- MwSt.-Steuergrundlage
- MwSt.-Betrag
- angewendeter MwSt.-Satz (z. B. 4 %, 5 %, 10 %, 22 %)
Register der Eingangsrechnungen (registro acquisti)
Das Register der Eingangsrechnungen dokumentiert alle eingehenden
Lieferantenrechnungen und bildet die Grundlage für den Vorsteuerabzug.
Pflichtangaben pro Eingangsrechnung:
- Rechnungsnummer
- Ausstellungsdatum
- MwSt.-Steuergrundlage
- MwSt.-Betrag
- angewendeter MwSt.-Satz (z. B. 4 %, 5 %, 10 %, 22 %)
- Stammdaten des Lieferanten
Wer ist zur Führung der MwSt.-Register verpflichtet?
Zur Führung der MwSt.-Register sind grundsätzlich
alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und Freiberufler
verpflichtet – unabhängig davon, ob sie der ordentlichen oder der
vereinfachten Buchhaltung unterliegen.
Ausnahmen bestehen unter anderem für Steuerpflichtige im
Pauschalsystem (regime forfettario).
In der Praxis werden die MwSt.-Register regelmäßig vom Steuerberater geführt
und müssen auf Anfrage der italienischen Finanzbehörde vorgelegt werden.