loader

Mehrwertsteuerregister (ital.: Registri Iva)

19.01.2026

Die Mehrwertsteuerregister in Italien (registri Iva) dienen zur Erfassung aller mehrwertsteuerrelevanten Geschäftsfälle und bilden die Grundlage für:

  • periodische MwSt.-Abrechnung
  • MwSt.-Quartalsmeldung
  • MwSt.-Jahreserklärung
  • Betriebsprüfungen

Grundsätzlich werden drei verschiedene MwSt.-Register unterschieden, die je nach Art der Geschäftstätigkeit zu führen sind.

Register der Ausgangsrechnungen (registro fatture emesse)

Dieses Register erfasst alle ausgestellten Rechnungen in fortlaufender Reihenfolge.

Pflichtangaben pro Rechnung:

  • fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • MwSt.-Steuergrundlage
  • MwSt.-Betrag
  • angewendeter MwSt.-Satz (z. B. 4 %, 5 %, 10 %, 22 %)
  • Stammdaten des Kunden

Register der Tageserlöse (registro dei corrispettivi)

Dieses Register betrifft vor allem Umsätze an Endverbraucher, bei denen üblicherweise keine Rechnung ausgestellt wird, z. B. im Einzelhandel oder in der Gastronomie.

Erfasst wird nicht jede einzelne Transaktion, sondern der jeweilige Tagesgesamtbetrag.

Pflichtangaben pro Tag:

  • MwSt.-Steuergrundlage
  • MwSt.-Betrag
  • angewendeter MwSt.-Satz (z. B. 4 %, 5 %, 10 %, 22 %)

Register der Eingangsrechnungen (registro acquisti)

Das Register der Eingangsrechnungen dokumentiert alle eingehenden Lieferantenrechnungen und bildet die Grundlage für den Vorsteuerabzug.

Pflichtangaben pro Eingangsrechnung:

  • Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • MwSt.-Steuergrundlage
  • MwSt.-Betrag
  • angewendeter MwSt.-Satz (z. B. 4 %, 5 %, 10 %, 22 %)
  • Stammdaten des Lieferanten

Wer ist zur Führung der MwSt.-Register verpflichtet?

Zur Führung der MwSt.-Register sind grundsätzlich alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und Freiberufler verpflichtet – unabhängig davon, ob sie der ordentlichen oder der vereinfachten Buchhaltung unterliegen.

Ausnahmen bestehen unter anderem für Steuerpflichtige im Pauschalsystem (regime forfettario).

In der Praxis werden die MwSt.-Register regelmäßig vom Steuerberater geführt und müssen auf Anfrage der italienischen Finanzbehörde vorgelegt werden.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
News & Rundschreiben
19.01.2026
Prämienberechnung Unfallamt
Auch in diesem Jahr muss innerhalb 16. Februar die Prämie für die Unfallversicherung berechnet, eingezahlt ...
weiterlesen
15.01.2026
Haushaltsgesetz und Neuerungen Lohnabrechnung
Das neue Jahr bringt wieder eine Reihe von steuerlichen Neuerungen. Großteils gehen diese aus dem staatlichen ...
weiterlesen
12.01.2026
Steuerliche Neuerungen 2026
Das neue Jahr bringt wieder eine Reihe von steuerlichen Neuerungen. Großteils gehen diese aus dem staatlichen ...
weiterlesen
16.12.2025
Beitragsreduzierung Bau
Auch für das Jahr 2025 wurde die Fiskalisierung (Beitragsreduzierung) für die Baubetriebe bestätigt. Der ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen