Bei der IRPEF handelt es sich um die italienische Steuer auf das Einkommen von natürlichen Personen, welche entweder in Italien ansässig sind und/oder in Italien ein Einkommen erwirtschaften. Natürliche Personen, welche ihren Wohnsitz in Italien haben, müssen sämtliche Einkünfte der IRPEF unterwerfen, während natürliche Personen ohne Wohnsitz in Italien nur das in Italien erwirtschaftete Einkommen zu versteuern haben. Die Einkommensteuer IRPEF ist auf Einkünfte aus Grund und Boden, unselbständiger und selbständiger Arbeit, unternehmerischer Tätigkeit sowie auf jenes aus Finanz-/Kapital und sonstigen Einkünften zu berechnen. Die IRPEF wird daher oftmals (fälschlicherweise) auch mit der Lohnsteuer in Italien gleichgesetzt, obwohl die Lohnsteuer nur ein Teilbereich ist. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen eine Reihe von Abzügen und Steuerabsetzbeträgen vor, welche die Steuerbemessungsgrundlage bzw. die Nettosteuer vermindern.
Die IRPEF ist eine progressive Steuer, wobei bis 2022 folgende Steuersätze galten: bis 15.000 Euro: 23%, von 15.001-28.000 Euro: 27%, von 28.001-55.000 Euro: 38%, von 55.001-75.000 Euro: 41% und über 75.000 Euro: 43%.
Ab 01.01.2022 wurden die IRPEF-Steuersätze in Italien von fünf auf vier reduziert, wobei die Sätze für die Einkommen wie folgt gesenkt wurden:
- bis 15.000 €: 23% (wie bisher)
- zwischen 15.000 - 28.000 €: 25% (statt 27%)
- zwischen 28.000 - 50.000 €: 35% (statt 38% bis 55.000 €)
- ab 50.000€: 43% (statt 41 % zwischen 55.000 - 75.000 €, ab 75.000 € 43%)
Für 2023 gelten derzeit folgende IRPEF-Steuersätze in Italien: bis 15.000 €: 23%, von 15.000 - 28.000 €: 25%, von 28.001 - 50.000 €: 35% und über 50.001 €: 43%.
Übersicht der Einkommens-Steuersätze in Italien:
Einkommen
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Steuersatz IRPEF Italien 2023 (gültig ab 2022)
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Steuersatz IRPEF Italien bis 2021
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< 15.000 €
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23 %
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23 %
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15.001 - 28.000 €
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25 %
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27 %
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28.001 - 50.000 €
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35 %
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38 % (bis 55.000 €)
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> 50.001
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43 %
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41% (bis 75.000 €, darüber 43%)
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Zudem gibt es eine No-Tax-Area in Italien für Einkommen bis 8.174 € (Stand 2022). Für die Steuerzahler ergab die Änderung von 2022 durchwegs eine leichte Einsparung zwischen einigen 100 bis zu ca. 1.000 €
Berechnet wird die IRPEF mit der Einkommensteuererklärung "redditi", 730 oder RED (für Rentner). Die Begleichung einer Steuerschuld erfolgt bei Anwendung der Erklärung "redditi" (welches vorwiegend für Unternehmen vorgesehen ist) normalerweise Juni des Folgejahres. Ebenfalls mit Juni ist die I. Akontozahlung zu leisten; die II. Akontozahlung erfolgt mit 30. November. Die Zahlung erfolgt über den Steuervordruck F24. Sollte sich aus der Einkommensteuererklärung ein IRPEF-Guthaben ergeben, so ist dieses ebenfalls über F24 mit anderen Steuern zu verrechnen.
Bei Anwendung der Erklärung 730 (für Arbeitnehmer) erfolgt die Verrechnung des Steuer-Guthabens bzw. der Steuerschuld normalerweise auf dem Lohnstreifen der Monate Juli-September (je nach Datum der Abgabe der Erklärung).
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