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Nutzung PKW mit ausländischem Kennzeichen

30.01.2023

Seit dem Jahr 2018 ist es in Italien ansässigen Personen, unter Androhung der Beschlagnahme, grundsätzlich verboten Personenkraftwagen mit ausländischem Kennzeichen (auch aus der EU) zu fahren. Einzige Ausnahmen sind Leasing- und Leihfahrzeuge.

Die entsprechenden Sachverhalte sind aufwändig zu dokumentieren, was immer wieder zu Beanstandungen führt.

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