Zivilrechtlich müssen abnutzbare Anlagegüter abgeschrieben werden, sobald sie betriebsbereit sind. Die Verteilung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
Steuerlich bestimmt der EESt, in welchem Umfang Abschreibungen als Betriebsausgabe abzugsfähig sind:
Da handels- und steuerrechtliche Regelungen voneinander abweichen können, entstehen auch temporäre Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz.
Die steuerlich zulässigen Abschreibungssätze ergeben sich aus den AfA-Tabellen (tabella dei coefficienti di ammortamento). Diese unterscheiden nach Branche und Art des Wirtschaftsgutes und geben einen Höchstsatz pro Jahr vor.
Wesentliche Punkte in der Praxis:
Materielle Anlagegüter
Typische Beispiele:
Die Abschreibung beginnt in dem Geschäftsjahr, in dem das Anlagegut funktionsbereit ist, und erfolgt anhand der in den Tabellen vorgesehenen Höchstsätze.
Immaterielle Anlagegüter
Typische Beispiele:
Für immaterielle Güter gelten oft spezielle steuerliche Grenzen, z.B.:
Folgende Abschreibungsmethoden sind zulässig und in der Praxis verbreitet:
Für die steuerliche Anerkennung sind Plausibilität, Dokumentation und konsequente Anwendung entscheidend.
Abschreibungen haben sowohl bilanzielle als auch steuerliche Auswirkungen:
Steuerlich senken Abschreibungen – innerhalb der zulässigen Grenzen – die Bemessungsgrundlage für Körperschaftssteuer IRES bzw. die Einkommenssteuer der natürlichen Personen IRPEF und jene der Wertschöpfungssteuer IRAP. Verweise auf vertiefende Informationen finden sich in unseren Lexikon-Beiträgen zu Gesellschaftssteuer IRES und Einkommensteuer IRPEF.
1. Ab wann darf ich ein neues Anlagegut abschreiben?
Mit dem Geschäftsjahr, in dem das Gut funktionsbereit ist. Das Lieferdatum ist nicht ausschlaggebend.
2. Muss ich immer mit den Höchstsätzen der Tabellen abschreiben?
Nein. Die Tabellen setzen steuerliche Obergrenzen. Handelsrechtlich kann eine andere wirtschaftlich begründete
Nutzungsdauer angesetzt werden.
3. Was passiert, wenn ich mehr abschreibe als steuerlich zulässig?
Die Handelsbilanz bleibt unverändert. Steuerlich wird der überhöhte Betrag außerbilanziell korrigiert und ist
erst in späteren Jahren abzugsfähig.
4. Können geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgeschrieben werden?
Ja, bis zu einem Wert von 516,46 € pro Gut ist eine Sofortabschreibung möglich.
5. Wie werden immaterielle Werte wie Software abgeschrieben?
Für immaterielle Güter gelten feste steuerliche Regeln, z.B. begrenzte Maximalsätze oder vorgeschriebene
Nutzungsdauern. Handelsrechtlich kann eine realistische, abweichende Nutzungsdauer gewählt werden.