Steuergutschrift Werbung • 2021

14.10.2021

Wie in unserem Rundschreiben vom 04.03.2021 mitgeteilt, kann auch für 2021 um den Steuerbonus für Werbemaßnahmen angesucht werden. Gefördert werden Werbeinserate in Zeitungen und Zeitschriften, auch wenn diese nur online veröffentlicht werden, sowie Werbeschaltungen in lokalen Radio- und Fernsehstationen. Ursprünglich war dazu ein Antrag innerhalb 31.03.2021 notwendig.

Die Abgabefrist wurde in der Folge jedoch verlängert, sodass Anträge noch bis zum 31.10.2021 eingereicht werden können. Wenn wir für Sie einen Antrag einreichen sollten, bitten wir Sie, sich innerhalb 22.10.2021 an Ihren persönlichen Betreuer der Finanzbuchhaltung zu wenden.

Unter folgendem Link finden Sie unser Rundschreiben vom 04.03.2021, in welchem wir die Details zur Steuergutschrift erläutert haben: https://www.graber-partner.com/de/gutachten-rundschreiben/941-steuerbonus-werbung-2021.html

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