Graber Partner Südtirol Graber Partner Südtirol
·   +39 0474 572900 ·   info@graber-partner.com
deiten
  • Südtiroler
    Unternehmen
    Südtiroler
    Unternehmen
    • Unsere Leistungen & Referenzen
    • Unternehmens- & Gesellschaftsgründung
    • Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung
    • Steuerberatung & Steuererklärung
    • Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung
    • Unternehmensberatung & Controlling
    • Immobilien & Vertragswesen
  • Internationale Unternehmen Internationale Unternehmen
    • Unsere Leistungen & Referenzen
    • Gründung Gesellschaft
      als GmbH in Italien
    • Gründung Betriebsstätte / Zweigstelle in Italien
    • Anmeldung Arbeitnehmer in Italien
    • Entsendung Mitarbeiter / Arbeitnehmer nach Italien
    • Direkte MwSt./USt.-Registrierung in Italien
    • Überschreitung Lieferschwelle Italien
  • Über uns
    Netzwerk
    Über uns & Netzwerk
    • Unsere
      Mitarbeiter
    • Mandanten- &
      Mitarbeiterportal gupa
    • Jobs &
      Benefits
    • Leitbild &
      Philosophie
    • Zertifizierungen & Auszeichnungen
    • Netzwerk &
      Kooperationen
  • Neuigkeiten
    Rundschreiben
    News & Rundschreiben
    • News &
      Rundschreiben
    • Lexikon &
      häufige Fragen
    • Publikationen &
      Gutachten
    • Elektronische Rechnung
      FAQ & Hilfe
  • Kontakt &
    Anfahrt
    Kontakt & Anfahrt
unternehmensgruendung-klein
  1. Südtiroler
    Unternehmen
  2.   •  
  3. Die Gründung Ihres Unternehmens Von Anfang an in guten Händen!

Die Gründung Ihres Unternehmens Von Anfang an in guten Händen!

Wir beraten Sie vom Gründer-Konzept bis zur Etablierung am Markt.

Inhaltsverzeichnis
  • Kontakt
  • Referenzen
+ Alles einblenden
- Alles ausblenden

Entlohnung, Lohnkosten und Lohnnebenkosten in Italien

Die Lohnkosten und die damit verbundene Entlohnung des Arbeitnehmers spielen bei der Vertragsvorbereitung und Verhandlung mit dem Mitarbeiter eine übergeordnete Rolle. Die Lohnkosten setzen sich aus dem Bruttolohn und den Lohnnebenkosten (Sozial- und Krankenversicherung, Unfallversicherung und sonstige spezifische Abgaben) zusammen.

Bei der Vertragsverhandlung dient die Bruttoentlohnung als Basis, da kollektivvertragliche und persönliche Gegebenheiten des Mitarbeiters (Anzahl der Monatsgehälter, Freibeträge für zu Lasten lebende Familienmitglieder, Steuerprogression usw.) die Nettoentlohnung wesentlich beeinflussen können. Die Abfertigung von ca. einem Monatsgehalt pro Dienstjahr steht zusätzlich zur Jahresbruttoentlohnung zu. In der Berechnung der gesamten Lohnkosten ist die Abfertigung jedoch bereits enthalten, da es sich um Lohnnebenkosten handelt.

Sobald Klarheit über die Entlohnung besteht, können wir für Sie die genauen jährlichen Personalkosten berechnen. Als Richtwert kann auf das Bruttojahresgehalt ein Aufschlag von 40% hinzugerechnet werden, um die Jahreskosten bzw. die Lohnnebenkosten in Italien zu ermitteln.
+ Alles einblenden
- Alles ausblenden
News & Rundschreiben
11.07.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Grafikhandwerk : Lohnerhöhung von 37 € ...
weiterlesen
11.07.2025
Betriebsvereinbarungen - Vorteile
Da mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung mehrere steuerliche Vorteile - sowohl für das Unternehmen als ...
weiterlesen
11.07.2025
Befreiung der NISF-Beiträge für Mütter mit mind. zwei Kindern Neue Auszahlungsmethode
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Befreiung der NISF-Beiträge für erwerbstätige Mütter mit mindestens ...
weiterlesen
11.07.2025
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2025 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
+39 0474 572900
info@graber-partner.com
Kontakt
       
UID: IT01590740211 Lexikon Impressum Anmeldung Sitemap Cookie-Richtlinie Privacy Webdesign Agentur
ETL Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen