Beispiel: Ein Unternehmen DE führt Bauleistungen in Italien durch und beauftragt ein Subunternehmen mit der Durchführung. Das Subunternehmen stellt eine Rechnung ohne MwSt. und die Steuerschuldnerschaft geht auf den Auftraggeber über. Das Unternehmen DE benötigt eine MwSt.-Registrierung, um das Reverse-Charge-Prinzip anwenden zu können.
Beispiel: Das Handwerksunternehmen DE führt Malerarbeiten am Haus des Privatkunden in Italien durch (Grundstücksleistung). Die Rechnung muss mit italienischer MwSt. gestellt werden und diese ist in Italien abzuführen.
Webinar im B2C: Bei einem Webinar handelt es sich um ein online erbrachtes Seminar, welches gemäß der EU-Richtlinie Nr. 2022/542/EU am Ort des Teilnehmers zu besteuern ist. Die Konsequenz daraus ist, dass der Leistungserbringer das Land, aus welchem sich der Teilnehmer zuschaltet, vorab ermitteln und sich dort zu MwSt.-Zwecken registrieren muss. Der im jeweiligen Land gültigen MwSt.-Satz muss überprüft und die Schuld abgeführt werden. Kann der Leistungserbringung die Zuschaltung von mehreren Ländern nicht ausschließen, empfiehlt sich, die MwSt. über das sogenannte OSS-Verfahren abzuführen.
Personentransport in Italien: Wenn der Auftraggeber eine Privatperson, eine nicht gewerbliche Körperschaft oder ein nicht in Italien ansässiges Unternehmen ist, so muss der Personentransport mit italienische MwSt. verrechnet werden und diese an den Fiskus über eine MwSt.-Registrierung abgeführt werden.