Graber Partner Südtirol Graber Partner Südtirol
·   +39 0474 572900 ·   info@graber-partner.com
deiten
  • Südtiroler
    Unternehmen
    Südtiroler
    Unternehmen
    • Unsere Leistungen & Referenzen
    • Unternehmens- & Gesellschaftsgründung
    • Jahresabschlüsse & Finanzbuchhaltung
    • Steuerberatung & Steuererklärung
    • Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung
    • Unternehmensberatung & Controlling
    • Immobilien & Vertragswesen
  • Internationale Unternehmen Internationale Unternehmen
    • Unsere Leistungen & Referenzen
    • Gründung Gesellschaft
      als GmbH in Italien
    • Gründung Betriebsstätte / Zweigstelle in Italien
    • Anmeldung Arbeitnehmer in Italien
    • Entsendung Mitarbeiter / Arbeitnehmer nach Italien
    • Direkte MwSt./USt.-Registrierung in Italien
    • Überschreitung Lieferschwelle Italien
  • Über uns
    Netzwerk
    Über uns & Netzwerk
    • Unsere
      Mitarbeiter
    • Mandanten- &
      Mitarbeiterportal gupa
    • Jobs &
      Benefits
    • Leitbild &
      Philosophie
    • Zertifizierungen & Auszeichnungen
    • Netzwerk &
      Kooperationen
  • Neuigkeiten
    Rundschreiben
    News & Rundschreiben
    • News &
      Rundschreiben
    • Lexikon &
      häufige Fragen
    • Publikationen &
      Gutachten
    • Elektronische Rechnung
      FAQ & Hilfe
    • Brutto-Netto-Kosten-Rechner für Italien
  • Kontakt &
    Anfahrt
    Kontakt & Anfahrt
arbeitsrechtsberatung-und-lohnabrechnung-klein
  1. Südtiroler
    Unternehmen
  2.   •  
  3. Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung in Italien

Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung in Italien

Mehr als Lohnstreifen - Ihr Lohnabrechner & Arbeitsrechtsberater in Bruneck, Südtirol, Italien

Details
  • Kontakt
  • Referenzen
+ Alles einblenden
- Alles ausblenden

Pflichten bei der Entsendung nach Italien

Im Zuge der Entsendung nach Italien müssen eine Reihe an Dokumenten und Meldungen eingereicht bzw. vorgelegt werden. Anbei eine Übersicht der diversen erforderlichen Leistungen/Tätigkeiten, wobei in der ersten Spalte ersichtlich ist, bei welchen wir Sie unterstützen können und welche Sie im Heimatland selbst organisieren müssen.

Leistungsübersicht bei Entsendung nach Italien

Wer?

Leistung/Tätigkeit

Beschreibung

Selbst

Entsendevertrag/ Werkliefervertrag/Liefervertrag

Diese Verträge bilden die rechtliche Grundlage und beinhalten Regelungen für die Tätigkeit in Italien.

Selbst

Bescheinigung A1

Der Arbeitnehmer bleibt im Falle einer Entsendung im Heimatland des Unternehmens sozialversichert, d. h. die Bescheinigung A1 muss dort beantragt werden.

Selbst

Individuelle Meldungen im Heimatland

Sofern Meldungen vorgesehen sind, müssen diese durch das Unternehmen selbst abgefasst werden.

Selbst

Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgern

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten muss in gewissen Fällen ein Visum beantragt werden (Details erhalten Sie bei Auftragserteilung).

Graber & Partner

Registrierung beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium (Details siehe nächste Seite)

Der Registrierungs- und Meldeprozess beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium (ital.: Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali) ist sehr komplex und das Portal teilweise nur auf Italienisch und englisch verfügbar, daher sollte die Registrierung durch unsere Kanzlei erfolgen.

Graber & Partner

Meldung der einzelnen Arbeitnehmer beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium inkl. Angabe der Bezugsperson in Italien

In der Meldung sind folgende Daten anzugeben:

• Stammdaten des Entsenders

• Stammdaten des zu Entsendenden

• Stammdaten des annehmenden Unternehmens

• Bezugsperson mit Domizil in Italien und Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden

Wir können für Sie die Registrierung und Meldungen vornehmen, auch hier gilt wiederum, dass die Eingabe der Daten kompliziert ist und das Portal teilweise nur auf Italienisch und englisch verfügbar ist.

 

Durch unseren Zugriff auf die Daten der italienischen Handelskammer können wir die Stammdaten des annehmenden Unternehmens für Sie beschaffen.

Graber & Partner

Bezugsperson mit Domizil in Italien und Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden; muss Entgegennahme/Versendung von Dokumenten gewährleisten.

Wir können als Bezugsperson dienen und organisieren für Sie die eventuell notwendige Entgegennahme bzw. Versendung von Dokumenten von/an Behörden, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns erfolgt.

Graber & Partner

Punkteführerschein am Bau

nur notwendig, wenn sich die Mitarbeiter auf Baustellen aufhalten, siehe https://www.graber-partner.com/de/lexikon/229-punktefuehrerschein-am-bau.html

Selbst

Übersetzung der mitzuführenden Dokumente

Gerne können wir Ihnen Übersetzungsbüros nennen, mit welchen wir bereits zusammengearbeitet haben.

Selbst

Mitführen der vorgeschriebenen Dokumente

Die Dokumente müssen bei einer eventuellen Kontrolle vorgelegt werden (Liste erhalten Sie bei Auftragserteilung).

Graber & Partner

Einhaltung der in Italien geltenden Bestimmungen bzgl. Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Urlaub, Ruhetage, Jugendschutz usw.

Sollten Sie Informationen bezüglich geltender Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen benötigen, können wir Sie dabei unterstützen, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns abgewickelt wird.

Graber & Partner

Integration der Entlohnung (Mindestlohn, Überstundenaufschlag, Abfertigung) zur Vermeidung von Sozialdumping

Wir können für Sie eine Gegenüberstellung der Gehaltssituation beider Länder erstellen, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns abgewickelt wird.

Selbst

Prüfen der Lohnsteuerpflicht in Italien

Unter gewissen Umständen (für Entsendungen aus Deutschland und Österreich z.B. bei Überschreitung von 183 Tagen) muss die Lohnsteuer in Italien entrichtet werden. Bei Bedarf können Sie uns bzgl. Abwicklung kontaktieren.

Selbst

Aufbewahrung der Unterlagen

Alle Unterlagen müssen für mindestens 2 Jahre ab Ende der Entsendung aufbewahrt werden.

+ Alles einblenden
- Alles ausblenden
News & Rundschreiben
11.07.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juli ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Grafikhandwerk : Lohnerhöhung von 37 € ...
weiterlesen
11.07.2025
Betriebsvereinbarungen - Vorteile
Da mit dem Abschluss einer Betriebsvereinbarung mehrere steuerliche Vorteile - sowohl für das Unternehmen als ...
weiterlesen
11.07.2025
Befreiung der NISF-Beiträge für Mütter mit mind. zwei Kindern Neue Auszahlungsmethode
Mit dem Haushaltsgesetz 2025 wurde die Befreiung der NISF-Beiträge für erwerbstätige Mütter mit mindestens ...
weiterlesen
11.07.2025
Prämie für die Beschäftigung von Invaliden
Sollten Sie in Ihrem Unternehmen im Jahr 2025 Invaliden beschäftigen bzw. beschäftigt haben, bitten wir Sie, ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
+39 0474 572900
info@graber-partner.com
Kontakt
       
UID: IT01590740211 Lexikon Impressum Anmeldung Sitemap Cookie-Richtlinie Privacy Webdesign Agentur
ETL Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen