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Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung in Italien

Mehr als Lohnstreifen - Ihr Lohnabrechner & Arbeitsrechtsberater in Bruneck, Südtirol, Italien

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Pflichten bei der Entsendung nach Italien

Im Zuge der Entsendung nach Italien müssen eine Reihe an Dokumenten und Meldungen eingereicht bzw. vorgelegt werden. Anbei eine Übersicht der diversen erforderlichen Leistungen/Tätigkeiten, wobei in der ersten Spalte ersichtlich ist, bei welchen wir Sie unterstützen können und welche Sie im Heimatland selbst organisieren müssen.

Leistungsübersicht bei Entsendung nach Italien

Wer?

Leistung/Tätigkeit

Beschreibung

Selbst

Entsendevertrag/ Werkliefervertrag/Liefervertrag

Diese Verträge bilden die rechtliche Grundlage und beinhalten Regelungen für die Tätigkeit in Italien.

Selbst

Bescheinigung A1

Der Arbeitnehmer bleibt im Falle einer Entsendung im Heimatland des Unternehmens sozialversichert, d. h. die Bescheinigung A1 muss dort beantragt werden.

Selbst

Individuelle Meldungen im Heimatland

Sofern Meldungen vorgesehen sind, müssen diese durch das Unternehmen selbst abgefasst werden.

Selbst

Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgern

Für Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Staaten muss in gewissen Fällen ein Visum beantragt werden (Details erhalten Sie bei Auftragserteilung).

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Registrierung beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium (Details siehe nächste Seite)

Der Registrierungs- und Meldeprozess beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium (ital.: Ministero del Lavoro e delle Politiche Sociali) ist sehr komplex und das Portal teilweise nur auf Italienisch und englisch verfügbar, daher sollte die Registrierung durch unsere Kanzlei erfolgen.

Graber & Partner

Meldung der einzelnen Arbeitnehmer beim italienischen Arbeits- und Sozialministerium inkl. Angabe der Bezugsperson in Italien

In der Meldung sind folgende Daten anzugeben:

• Stammdaten des Entsenders

• Stammdaten des zu Entsendenden

• Stammdaten des annehmenden Unternehmens

• Bezugsperson mit Domizil in Italien und Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden

Wir können für Sie die Registrierung und Meldungen vornehmen, auch hier gilt wiederum, dass die Eingabe der Daten kompliziert ist und das Portal teilweise nur auf Italienisch und englisch verfügbar ist.

 

Durch unseren Zugriff auf die Daten der italienischen Handelskammer können wir die Stammdaten des annehmenden Unternehmens für Sie beschaffen.

Graber & Partner

Bezugsperson mit Domizil in Italien und Vertretungsbefugnis gegenüber Behörden; muss Entgegennahme/Versendung von Dokumenten gewährleisten.

Wir können als Bezugsperson dienen und organisieren für Sie die eventuell notwendige Entgegennahme bzw. Versendung von Dokumenten von/an Behörden, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns erfolgt.

Graber & Partner

Punkteführerschein am Bau

nur notwendig, wenn sich die Mitarbeiter auf Baustellen aufhalten, siehe https://www.graber-partner.com/de/lexikon/229-punktefuehrerschein-am-bau.html

Selbst

Übersetzung der mitzuführenden Dokumente

Gerne können wir Ihnen Übersetzungsbüros nennen, mit welchen wir bereits zusammengearbeitet haben.

Selbst

Mitführen der vorgeschriebenen Dokumente

Die Dokumente müssen bei einer eventuellen Kontrolle vorgelegt werden (Liste erhalten Sie bei Auftragserteilung).

Graber & Partner

Einhaltung der in Italien geltenden Bestimmungen bzgl. Arbeitssicherheit, Arbeitszeit, Urlaub, Ruhetage, Jugendschutz usw.

Sollten Sie Informationen bezüglich geltender Arbeitszeit- und Urlaubsregelungen benötigen, können wir Sie dabei unterstützen, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns abgewickelt wird.

Graber & Partner

Integration der Entlohnung (Mindestlohn, Überstundenaufschlag, Abfertigung) zur Vermeidung von Sozialdumping

Wir können für Sie eine Gegenüberstellung der Gehaltssituation beider Länder erstellen, sofern auch die Registrierung/Meldung über uns abgewickelt wird.

Selbst

Prüfen der Lohnsteuerpflicht in Italien

Unter gewissen Umständen (für Entsendungen aus Deutschland und Österreich z.B. bei Überschreitung von 183 Tagen) muss die Lohnsteuer in Italien entrichtet werden. Bei Bedarf können Sie uns bzgl. Abwicklung kontaktieren.

Selbst

Aufbewahrung der Unterlagen

Alle Unterlagen müssen für mindestens 2 Jahre ab Ende der Entsendung aufbewahrt werden.

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News & Rundschreiben
17.06.2025
Begünstigung unter 35 – nun anwendbar
Mit Dekret 60/2024 (dem sogenannten Dekret „Zusammenhalt“) wurde die Begünstigung für Anstellungen von ...
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17.06.2025
14. Monatslohn
Mitte Juni wurden für die vorgesehenen Kollektivverträge der 14. Monatslohn berechnet und zugeschickt. ...
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17.06.2025
Lohnerhöhungen
Ab Juni ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Tourismus : Lohnerhöhung von 33 € ...
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17.06.2025
Terminplan Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung – 2. Halbjahr 2025
Anbei die wichtigsten Fälligkeiten im 2. Halbjahr 2025 für den Bereich Lohnabrechnung:   Datum Beschreibung ...
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