Geplante Steuerentlastungen 2026 für Privatpersonen und Arbeitnehmer in Italien • 2025

24.10.2025

Hinweis: Es handelt sich bei diesen Maßnahmen um Entwürfe für das Haushaltsgesetz 2026. Die Maßnahmen können sich noch ändern oder gänzlich gestrichen werden. Es handelt sich um erste, aber geprüfte Vorschläge.

1. IRPEF-Satzsenkung für mittlere Einkommen

Die Einkommensteuer (IRPEF) wird für den mittleren Einkommensbereich entlastet:

  • Steuersatzreduzierung: Der IRPEF-Steuersatz wird von 35 % auf 33 % gesenkt.
  • Betroffene Spanne: Die Senkung gilt für Einkommen, die zwischen 28.000 € und 50.000 € liegen.


Rechenbeispiel zur voraussichtlichen IRPEF-Ersparnis 2026

Die maximale Entlastung wird auf den Teil des Einkommens berechnet, der in den korrigierten Steuerkorridor (28.000 € bis 50.000 €) fällt, was maximal 22.000 € sind. Die maximale jährliche Steuerersparnis beträgt 2 % von 22.000 €, also 440 €.

Bruttojahreseinkommen Gesamtsteuer 2025
(35 % in Stufe 2)
Gesamtsteuer 2026
(33 % in Stufe 2)
Steuerersparnis 2026
35.000 € 28.000 € * 23 % = 6.440 €
7.000 € * 35 % = 2.450 €
Gesamt: 8.890 €
28.000 € * 23 % = 6.440 €
7.000 € * 33 % = 2.310 €
Gesamt: 8.750 €
140 €
50.000 € 28.000 € * 23 % = 6.440 €
22.000 € * 35 % = 7.700 €
Gesamt: 14.140 €
28.000 € * 23 % = 6.440 €
22.000 € * 33 % = 7.260 €
Gesamt: 13.700 €
440 €
70.000 € Steuer bis 50.000 € = 14.140 €
20.000 € * 43 % = 8.600 €
Gesamt: 22.740 €
Steuer bis 50.000 € = 13.700 €
20.000 € * 43 % = 8.600 €
Gesamt: 22.300 €
440 €

Hinweis: Die Steuerersparnis wird bei höheren Einkommen voraussichtlich durch reduzierte Absetzbeträge teilweise kompensiert.

2. Maßnahmen für Löhne und Zusatzleistungen

  • Produktivitätsprämien: Die Besteuerung von Produktivitätsprämien wird von 5 % auf 1 % gesenkt. Die Obergrenze für Prämien, die dieser begünstigten Ersatzsteuer unterliegen, wird von 3.000 € auf 5.000 € angehoben.
Prämie Alter Steuersatz Neuer Steuersatz Ersparnis
5.000 € 5 % = 250 € 1 % = 50 € 200 €
  • Nacht- und Feiertagsschichten: Die Komponenten des Gehalts für Nachtschichten und Feiertagsschichten werden steuerfrei gestellt.
  • Essensgutscheine: Die steuerfreie Obergrenze für elektronische Essensgutscheine für Angestellte steigt von 8 € auf 10 €.

3. Unterstützung für Familien und Soziales

  • Bonus für Arbeitnehmerinnen (2026): Der Bonus für Arbeitnehmerinnen mit mindestens zwei Kindern und einem Einkommen von bis zu 40.000 € wird für 2026 verstärkt. Er steigt monatlich von 40 auf 60 €.
  • ISEE-Revision: Zur Erleichterung des Zugangs zu bestimmten subventionierten Leistungen wird eine Revision der Berechnungsvorschriften für den ISEE-Indikator (Indikator der Äquivalenten Wirtschaftlichen Situation) eingeführt, die den Wert der Wohnung und die Äquivalenzskalen betrifft. Die Hauptwohnung (mit dem Limit des Katasterwerts) wird aus der ISEE-Berechnung ausgeschlossen. Die jährlichen Gesamteffekte dieser Revision belaufen sich auf fast 500 Millionen €.
  • Eltern- und Krankenurlaub: Der Elternurlaub (congedo parentale) und der Krankenurlaub für minderjährige Kinder soll verbessert werden.
  • Renovierungsbonus (2026): Die Regelung bezüglich des 50 %-Renovierungsbonus für die Erstwohnung wird für 2026 bestätigt.

4. Renten

  • Renten für Bedürftige: Es ist eine Erhöhung von 260 € pro Jahr für die Renten von Personen in schwierigen Verhältnissen (soggetti in condizioni disagiate) vorgesehen.
  • Rentenalter (für anstrengende Tätigkeiten): Die ab 2027 geplante Erhöhung des Rentenalters um drei Monate wird für Arbeitnehmer in anstrengenden und belastenden Tätigkeiten (attività usuranti e gravose) nicht angewandt. Für die übrigen Kategorien erfolgt der Anstieg um einen Monat im Jahr 2027 und um zwei Monate im Jahr 2028.
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