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Arbeitsrechtsberatung & Lohnabrechnung in Italien
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Arbeitssicherheit & Arbeitsmedizin in Italien
Bei Einstellung eines Arbeitnehmers in Italien sind, unabhängig von der Art der ausgeübten Tätigkeit, Bestimmungen in Bezug auf die Arbeitssicherheit einzuhalten. Bitte wenden Sie sich hierfür an ein Beratungsunternehmen Ihres Vertrauens. Bei Bedarf können Sie sich auch an unseren Kooperationspartner De Monte & Partner GmbH (
https://www.demonte-partner.com
) wenden. Dieser arbeitet unabhängig von uns und auf eigene Rechnung.
Des Weiteren ist bei Anstellung von Arbeitnehmern ein Betriebsarzt zu ernennen, welcher mitverantwortlich für die Gesundheit der Arbeitnehmer ist. Dieser sollte sich in der Nähe des Arbeits- oder Wohnsitzes des Arbeitnehmers befinden.
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News
& Rundschreiben
10.03.2026
Ersatzbesteuerung Lohnerhöhungen und Aufschläge - Klarstellung
Ende Februar hat die Agentur der Einnahmen einige wichtige Klarstellungen und Änderungen in Bezug auf die ...
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10.03.2026
Begünstigung unter 35 – erneute Verlängerung
Mit dem „Decreto Milleproroghe“ wurde die Begünstigung für unbefristete Neueinstellungen von Arbeitnehmern ...
weiterlesen
10.03.2026
Meldung „Beschwerliche Arbeiten/Nachtarbeit“
Seit 2011 besteht die Pflicht, dem Arbeitsinspektorat innerhalb März jene Arbeitnehmer mitzuteilen, welche ...
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10.03.2026
Lohnerhöhungen
Ab März ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Metallhandwerk Kategorie 1 2 2b 3 4 5 6 ...
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