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Verrechenbares Lohnelement

20.01.2026
Ein verrechenbares Lohnelement ist im italienischen Arbeitsrecht ein zusätzliches Gehaltselement, das über den Mindestlöhnen des anzuwendenden Kollektivvertrags (CCNL) liegt und später mit bestimmten Lohnerhöhungen „verrechnet“ werden darf.

Das verrechenbare Lohnelement kann mit zukünftigen Lohnerhöhungen verrechnet – also schrittweise reduziert – werden. Typische Fälle sind:

  • Erhöhung der Mindestlöhne durch CCNL-Erneuerung
  • Änderung der Kategorie
  • Einführung neuer vertraglicher Elemente (z.B. 3. Lohnelement im Kollektivvertrag Handel & Dienstleistungen)

Beispiel:

  • CCNL-Mindestlohn: 1.500 €
  • Verrechenbares Lohnelement: 500 €
  • Gesamtbruttolohn: 2.000 €

Steigt der CCNL-Mindestlohn etwa um 200 € (auf 1.700 €), kann der Arbeitgeber dieses Plus mit dem verrechenbaren Lohnelement verrechnen:

  • Neuer Mindestlohn lt. CCNL: 1.700 €
  • Verrechenbares Lohnelement: 300 € (500 € – 200 €)
  • Gesamtbruttolohn bleibt: 2.000 €

Der Arbeitnehmer spürt also keine reale Lohnerhöhung, weil der Zuwachs den zuvor gewährten „Vorsprung“ ausgleicht.

Nicht verrechenbare Lohnbestandteile

Bestimmte Lohnbestandteile dürfen in der Regel nicht über ein verrechenbares Lohnelement „aufgebraucht“ werden:

  • Dienstalterszulagen
    Diese beruhen auf eigener Rechtsgrundlage und dürfen nicht durch ein verrechenbares Lohnelement „aufgebraucht“ werden.
  • Lohnbestandteile, die der CCNL schützt
    Wenn der Kollektivvertrag bestimmte Erhöhungen oder Zulagen als nicht verrechenbar festlegt, geht diese Regelung vor.
  • Spesen und Sozialleistungen
    Reine Kostenerstattungen (Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft) sind kein Entgelt und können nicht als verrechenbares Lohnelement verwendet werden.
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