In Italien gibt es keinen einheitlichen
gesetzlichen Mindestlohn in Form eines festen Brutto-Stundenlohns, der für
alle Arbeitnehmer gilt. Stattdessen werden die Lohnuntergrenzen grundsätzlich
durch die nationalen Kollektivverträge bestimmt.
Die italienische Verfassung schreibt
allerdings bereits in Art. 36 vor, dass Arbeitnehmer Anspruch auf eine
Entlohnung haben, die der Menge und Qualität ihrer Arbeit angemessen und
jedenfalls ausreichend ist.
Was ist der Tariflohn in Italien?
Die einzelnen Kollektivverträge legen für
die jeweiligen Branchen und Tätigkeiten sogenannte Tariflöhne bzw.
Mindestlöhne fest. Die Höhe hängt insbesondere von der Einstufung des
Arbeitnehmers ab.
Ein Arbeitnehmer mit einfachen Tätigkeiten
kann daher auch innerhalb desselben Kollektivvertrags einen niedrigeren
Mindestlohn haben als beispielsweise ein qualifizierter Mitarbeiter oder eine
Führungskraft.
Neben der Entlohnung regeln die Kollektivverträge
zahlreiche weitere Bestandteile des Arbeitsverhältnisses, beispielsweise
Überstunden, Dienstalterszulagen, Urlaub, zusätzliche Monatsgehälter sowie
verschiedene Zusatzleistungen.
Was versteht man unter dem „gerechten Lohn“?
Seit 2026 wurde die Bedeutung der
Kollektivverträge nochmals gesetzlich gestärkt. Der Gesetzgeber verwendet nun
den Begriff „salario giusto“ – gerechter Lohn.
Als Referenz gilt nicht nur der reine
Tarifgrundlohn. Entscheidend ist vielmehr die gesamte Vergütung, die der
jeweilige Kollektivvertrag für den Arbeitnehmer vorsieht. Dazu können neben dem
Grundlohn auch weitere kollektivvertraglich vorgesehene Lohnbestandteile und
Zulagen gehören.
Damit bleibt Italien bei seinem
kollektivvertraglichen System: Es wurde kein allgemeiner Mindestlohn von
beispielsweise 9 oder 10 Euro pro Stunde eingeführt.
Welcher Kollektivvertrag ist maßgeblich?
Für die Bestimmung des angemessenen Entgelts
spielen insbesondere
- die Branche und der Produktionsbereich,
- die hauptsächlich ausgeübte Tätigkeit,
- die Art und Größe des Arbeitgebers sowie
- die konkrete Tätigkeit und Einstufung des Arbeitnehmers eine Rolle.
Die gesetzlichen Regelungen orientieren sich
vor allem an den Kollektivverträgen der wichtigsten Arbeitgeber- und
Arbeitnehmerverbände auf nationaler Ebene. Wird im Unternehmen ein anderer
Kollektivvertrag angewandt, darf die vorgesehene Gesamtvergütung grundsätzlich
nicht niedriger sein als die vergleichbare Vergütung nach diesen
Kollektivverträgen.
Darf ein höherer Lohn vereinbart werden?
Selbstverständlich darf ein höherer Lohn als
vom Kollektivvertrag vorgesehen vereinbart werden. Der Kollektivvertrag legt
grundsätzlich eine Untergrenze fest. Im individuellen Arbeitsvertrag
können höhere Gehälter oder zusätzliche Lohnbestandteile vereinbart werden.
Häufig wird ein zusätzliches persönliches
Lohnelement („superminimo“) vereinbart. Ob dieses mit späteren Erhöhungen der
kollektivvertraglichen Mindestlöhne verrechnet werden kann, hängt von seiner
vertraglichen Ausgestaltung ab.
Bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in
Italien sollten daher sowohl der richtige Kollektivvertrag als auch die
korrekte Einstufung und der daraus resultierende Mindestlohn geprüft
werden.