Buchhaltungsregister (ital.: libri contabili)

09.06.2020

Folgende Buchhaltungsregister müssen laut gesetzlichen Bestimmungen geführt werden:

  • Mehrwertsteuerregister (beinhaltet das Ein- und Ausgangsrechnungsregister sowie das Register der Tageseinnahmen)

  • Abschreiberegister (beinhaltet die abschreibbaren Anlagegüter. Ersichtlich ist jeweils der Anschaffungswert, Abschreibe-Satz, Abschreibung und der Restwert)

  • Journal (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Journal enthält alle Geschäftsvorfälle chronologisch sortiert mit laufender Nummer, Datum, Betrag und Verweis auf den Kunden bzw. Lieferanten)

  • Inventarbuch (muss nur in Doppelter Buchhaltung geführt werden. Das Inventarbuch beinhaltet die Lagerbestände)

Diese Register sind nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres zu drucken und aufzubewahren.




News & Rundschreiben
16.05.2025
Besteuerung Trinkgelder
Da der Fiskus die Schwarzgeldzahlung von Trinkgeldern unterbinden will, müssen ab 2023, für Beschäftigte im ...
weiterlesen
16.05.2025
Fringe Benefit für Privatnutzung Firmenfahrzeug - Übergangsregelung
Ab 2025 hat sich in Bezug auf die Berechnung der Steuergrundlage für die Privatnutzung der 2025 zugelassenen ...
weiterlesen
16.05.2025
Lohnerhöhungen
Ab Mai ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen : Freiberufe : Zweite Rate der Zahlung ...
weiterlesen
16.05.2025
Resturlaub 2023
Die jährliche Mindestdauer für den Urlaub beträgt 4 Wochen , wovon zwei Wochen im Laufe des Entstehungsjahres ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol