Die Probezeit ist ein verpflichtender Bestandteil eines Arbeitsvertrags. Anbei eine Übersicht zu den wesentlichen Inhalten:
Frage: Was ist die Probezeit und wozu dient sie?
Antwort: Die Probezeit ist eine
Klausel im Arbeitsvertrag sowie ein Element des gegenseitigen Interesses für beide Vertragsparteien:
- Für den Arbeitgeber: Er kann feststellen, ob die Fähigkeiten und die Arbeitsweise des Arbeitnehmers für die zu erbringende Leistung angemessen sind.
- Für den Arbeitnehmer: Sie ermöglicht ihm zu überprüfen, ob die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsleistung und das Arbeitsumfeld den Erwartungen entsprechen.
Frage: Wann ist eine Probezeit nichtig?
Antwort: Damit eine Probezeitvereinbarung gültig ist, müssen bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllt sein:
Schriftform ist zwingend: die Probezeit muss schriftlich vereinbart werden. Fehlt die schriftliche Vereinbarung der Probezeit, ist die entsprechende Klausel unwirksam und der Arbeitgeber kann die Probezeit nicht geltend machen.
Die Probezeit muss sich auf die Tätigkeit beziehen, für die der Arbeitnehmer eingestellt wurde. Wird der Arbeitnehmer während der Probezeit mit wesentlich
anderen Aufgaben betraut, kann dies die Wirksamkeit der Probezeitvereinbarung beeinträchtigen.
Frage: Wo wird die Dauer der Probezeit festgelegt?
Antwort: Die Dauer der Probezeit ist gesetzlich geregelt und wird in den einzelnen Kollektivverträgen festgelegt, wobei die Dauer meist von der Einstufung/Kategorie abhängt.
Grundsätzlich gilt:
- Maximale Dauer: Gemäß dem Transparenzdekret darf die Probezeit maximal sechs Monate betragen. Kollektivverträge können eine kürzere Dauer festlegen.
- Spezifische Regeln für befristete Verträge (neu ab 2025): Für befristete Arbeitsverträge wird die Dauer der Probezeit proportional zur Vertragslaufzeit festgelegt.
- Sie beträgt einen Tag effektiver Arbeitsleistung pro 15 Kalendertage ab dem Start des Arbeitsverhältnisses.
- Es gibt Mindest- und Höchstgrenzen für die Dauer:
- Für Verträge bis zu sechs Monaten: mindestens 2 Tage, maximal 12 Tage (Berechnung: 180 Kalendertage / 15 Kalendertage).
- Für Verträge über sechs Monate bis unter zwölf Monate: maximal 24 Tage (Berechnung: 365 Kalendertage / 15 Kalendertage).
- Kollektivverträge können günstigere Regelungen für Arbeitnehmer festlegen.
Frage: Wann verlängert sich die Probezeit?
Antwort: Die Probezeit wird bei Abwesenheiten aufgrund von Krankheit, Arbeitsunfall, Mutterschaft/Vaterschaftsurlaub oder auch bei Arbeitsaussetzung durch den Arbeitgeber (z.B. Lohnausgleich) um die entsprechende Dauer verlängert. Dies stellt sicher, dass dem Arbeitnehmer tatsächlich die Möglichkeit zur Erprobung gegeben wird. Vorhersehbare Abwesenheiten wie Feiertage oder wöchentliche Ruhetage unterbrechen die Probezeit jedoch nicht.
Frage: Wie kann das Arbeitsverhältnis während der Probezeit beendet werden?
Antwort: Ein charakteristisches Merkmal der Probezeit ist die erleichterte Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer können das Arbeitsverhältnis während oder am Ende der Probezeit
jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist beenden. Es besteht auch kein Anspruch auf Entschädigung.