UniEmens

20.04.2026

Das UniEmens ist die monatliche elektronische Meldung, die Arbeitgeber in Italien verpflichtend an das Sozialversicherungsinstitut INPS/NISF übermitteln müssen. Es ersetzt seit 2009 die früheren Systeme DM10/2 und EMENS und fasst alle relevanten Lohn- und Beitragsdaten in einem einzigen standardisierten Datenfluss zusammen.

Zweck der Meldung

Mit dem UniEmens werden sämtliche Lohn-, Gehalts- und Beitragsdaten der Arbeitnehmer übermittelt. Dadurch kann das INPS/NISF die Sozialversicherungsbeiträge korrekt verbuchen und die individuellen Ansprüche – etwa auf Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenleistungen – richtig zuordnen.

Welche Angaben enthält das UniEmens?

Das Meldesystem umfasst sowohl Unternehmensdaten als auch detaillierte Angaben zu jedem einzelnen Beschäftigten, insbesondere:

  • Bruttolöhne und beitragspflichtige Entgelte
  • Arbeitsstunden, Vertragsform (Vollzeit/Teilzeit), Befristung
  • Angewendeter Kollektivvertrag (CCNL)
  • Fehlzeiten wie Krankheit, Urlaub oder Mutterschaft
  • Berechnete Sozialversicherungsbeiträge und etwaige Vergünstigungen

Diese Informationen bilden die Grundlage für das individuelle Versicherungskonto jedes Mitarbeiters.

Frist & Übermittlung

Das UniEmens muss monatlich und spätestens bis zum letzten Tag des Folgemonats über das Online-Portal des INPS/NISF übermittelt werden. Der Zugang erfolgt über SPID, CIE oder CNS.

Verantwortung des Arbeitgebers

Arbeitgeber sind verpflichtet, das UniEmens vollständig und fristgerecht zu übermitteln und die entsprechenden Beiträge zu entrichten. Fehlerhafte oder verspätete Meldungen können zu Nachzahlungen, Korrekturanforderungen oder Beitragslücken führen.

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