Die getrennte Rentenkasse INPS (Gestione Separata INPS) ist
eine eigene Rentenverwaltung innerhalb des italienischen
Sozialversicherungssystems. Sie wurde mit dem Gesetz Nr. 335/1995 eingeführt,
um Personen eine verpflichtende Altersvorsorge zu ermöglichen, die keiner
anderen obligatorischen Rentenkasse angehören.
Sie betrifft insbesondere:
- Freiberufler mit einer MwSt.-Nummer, die keiner eigenen berufsständischen Versorgungskasse (z. B. Rechtsanwälte, Ärzte, Geometer usw.) unterliegen
- Koordinierte und fortlaufende Mitarbeiter, insbesondere bei Co.co.co.-Verträgen
- Verwaltungsräte von Gesellschaften, welche eine Verwalterentschädigung erhalten
- bestimmte weitere Kategorien von Personen, für die keine andere obligatorische Rentenkasse vorgesehen ist.
Bei Freiberuflern ohne eigene Rentenkasse und
Verwaltungsräte, welche eine Verwalterentschädigung beziehen, ist eine
Eintragung und Beitragszahlung auch dann erforderlich, wenn diese bereits in
einer anderen Rentenkasse (z.B. der Kaufleuteversicherung) versichert sind.
Berechnung der Beiträge
Die Beiträge werden grundsätzlich auf Grundlage des
erzielten Einkommens berechnet. Die Beitragssätze werden von der INPS jährlich
festgelegt und hängen von der Tätigkeit und der persönlichen Situation des
Versicherten ab.
Bei Freiberuflern erfolgt die Beitragszahlung grundsätzlich
durch den Steuerpflichtigen selbst. Die Beiträge werden in der Regel über das
Modell F24 entrichtet.
Im Gegensatz zu den anderen Rentenkassen gibt es dabei keine
Mindestbeitragsgrundlage, d.h. es sind keine festen Mindestbeiträge zu
entrichten. Werden jedoch Beiträge auf eine Grundlage entrichtet, die unter dem
Mindesteinkommen der Kaufleute- bzw. Handwerkerversicherung liegt, wird das
Versicherungsjahr nicht vollständig für die Rentenberechnung angerechnet. Daher
sollte das jährlich vorgesehene Mindesteinkommen berücksichtigt werden.
Bei Co.co.co.-Verhältnissen werden die Beiträge hingegen
üblicherweise über den Auftraggeber abgeführt, wobei ein Teil der Beiträge
zulasten des Mitarbeiters und ein Teil zulasten des Auftraggebers geht.
Zusammenführung von Versicherungszeiten
Wer während seines Berufslebens Beiträge in verschiedenen
Rentenkassen gesammelt hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine
Zusammenführung der Versicherungszeiten beantragen. Dadurch können
unterschiedliche Beitragszeiten für die spätere Pension berücksichtigt werden.
Eine Übersicht über die beim INPS gespeicherten
Versicherungszeiten kann über den „Estratto conto contributivo“
abgerufen werden. Dabei handelt es sich um den persönlichen Beitragsauszug des
Versicherten, in welchem die beim INPS gemeldeten Versicherungs- und Beitragszeiten
aufgeführt sind. Der Versicherte hat dadurch die Möglichkeit, die beim INPS
registrierten Beitragszeiten zu überprüfen und eventuelle Unstimmigkeiten
frühzeitig zu erkennen.
Bedeutung für die Altersvorsorge
Die getrennte Rentenkasse INPS stellt somit einen wichtigen
Bestandteil des italienischen Sozialversicherungssystems dar. Sie ermöglicht
insbesondere Freiberuflern ohne eigene Versorgungskasse sowie Personen in
arbeitnehmerähnlichen Tätigkeitsformen den Aufbau einer gesetzlichen
Altersvorsorge. Eine korrekte Einordnung der Tätigkeit und eine ordnungsgemäße
Beitragszahlung sind entscheidend, damit die erworbenen Versicherungszeiten für
die spätere Pension berücksichtigt werden können.