Mehrwertsteuerregister (ital.: Registri Iva)

20.01.2026

Die MwSt.-Register dienen zur Erfassung aller mehrwertsteuerrelevanten Geschäftsfälle und bilden die Grundlage für:

  • Periodische MwSt.-Abrechnung
  • MwSt.-Quartalsmeldung
  • MwSt.-Jahreserklärung
  • Betriebsprüfung

Man unterscheidet zwischen folgenden drei Registern, welche geführt werden müssen:

1. Register der Ausgangsrechnungen (registro fatture emesse)

Dieses Register erfasst die ausgestellten Rechnungen in fortlaufender Reihenfolge.

Pflichtangaben pro Rechnung sind:

  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • MwSt.-Steuergrundlage
  • MwSt.-Betrag
  • Angewendeter MwSt.-Satz (z.B. 4%, 5%, 10%, 22%)
  • Stammdaten des Kunden

2. Register der Tageserlöse (registro dei corrispettivi)

Dieses Register betrifft vor allem Umsätze an den Endverbraucher, bei denen typischerweise keine Rechnung ausgestellt wird wie zum Beispiel im Einzelhandel oder der Gastronomie. Erfasst wird nicht jede einzelne Transaktion, sondern der Tagesgesamtbetrag.

Zu den Pflichtangaben pro Tag gehören:

  • MwSt.-Steuergrundlage
  • MwSt.-Betrag
  • Angewendeter MwSt.-Satz (z.B. 4%, 5%, 10%, 22%)

3. Register der Eingangsrechnungen (registro acquisti)

Das Einkaufsregister dokumentiert die eingehenden Rechnungen.

Pflichtangaben pro Eingangsrechnung sind:

  • Rechnungsnummer
  • Ausstellungsdatum
  • MwSt.-Steuergrundlage
  • MwSt.-Betrag
  • Angewendeter MwSt.-Satz (z.B. 4%, 5%, 10%, 22%)
  • Stammdaten des Lieferanten

Wer ist zur Führung verpflichtet?

Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und Freiberufler müssen die MwSt.-Register führen, unabhängig davon, ob sie im ordentlichen oder vereinfachten Buchhaltungssystem sind. Ausnahmen gelten unter anderem für das Pauschalsysteme (regime forfettario).

Diese Register sind vom Steuerberater zu führen und auf Anfrage der Finanzbehörde vorzuweisen.

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