Die MwSt.-Register dienen zur Erfassung aller mehrwertsteuerrelevanten Geschäftsfälle und bilden die Grundlage für:
Man unterscheidet zwischen folgenden drei Registern, welche geführt werden müssen:
Dieses Register erfasst die ausgestellten Rechnungen in fortlaufender Reihenfolge.
Pflichtangaben pro Rechnung sind:
Dieses Register betrifft vor allem Umsätze an den Endverbraucher, bei denen typischerweise keine Rechnung ausgestellt wird wie zum Beispiel im Einzelhandel oder der Gastronomie. Erfasst wird nicht jede einzelne Transaktion, sondern der Tagesgesamtbetrag.
Zu den Pflichtangaben pro Tag gehören:
Das Einkaufsregister dokumentiert die eingehenden Rechnungen.
Pflichtangaben pro Eingangsrechnung sind:
Alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen und Freiberufler müssen die MwSt.-Register führen, unabhängig davon, ob sie im ordentlichen oder vereinfachten Buchhaltungssystem sind. Ausnahmen gelten unter anderem für das Pauschalsysteme (regime forfettario).
Diese Register sind vom Steuerberater zu führen und auf Anfrage der Finanzbehörde vorzuweisen.