Service-Gesellschaften spielen in internationalen Unternehmensstrukturen eine wichtige Rolle. Besonders im italienischen Markt gründen viele ausländische Unternehmen eigene Service-Gesellschaften, um operative Aufgaben, Kundenkontakte oder den Marktaufbau direkt vor Ort zu steuern.
Definition und Zweck von Service-Gesellschaften
Eine Service-Gesellschaft (ital. società di servizi) ist eine eigenständige juristische Person innerhalb einer Unternehmensgruppe, die Dienstleistungen für andere Gesellschaften derselben Gruppe erbringt. Typische Aufgaben sind:
- Kundenbetreuung
- Marketing- und Vertriebsunterstützung
- Logistik und Verwaltung
- Technischer Support
In Italien wird eine solche Gesellschaft meist als Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, ital. Srl) gegründet. Sie tritt nach außen selbständig auf, arbeitet aber wirtschaftlich eng mit dem Stammhaus oder verbundenen Unternehmen zusammen.
Als Ateco-Tätigkeitskodex wird meist 82.99.99 mit folgender Beschreibung verwendet: Aufbau eines Kundennetzwerks und Entwicklung des italienischen Absatzmarktes im Auftrag der Muttergesellschaft.
Diese Vorgehensweise hat wesentliche Vorteile in der operativen Führung sowie der Buchhaltung der Gesellschaft.
Steuerliche Einordnung und Verrechnungspreise bei Service-Gesellschaften
Da Service-Gesellschaften häufig interne Leistungen innerhalb einer Unternehmensgruppe oder für das Stammhaus erbringen, stehen die Verrechnungspreise im Mittelpunkt der steuerlichen Beurteilung. Nach italienischem Steuerrecht müssen die angewendeten Verrechnungspreise dem Fremdvergleichsgrundsatz (arm’s length principle) entsprechen, wie in Art. 110 Abs. 7 EESt (Einheitstext der Einkommenssteuer - TUIR Testo Unico delle Imposte sui Redditi) sowie den OECD-Verrechnungspreisleitlinien vorgesehen.
Die Cost-Plus-Methode
In der Praxis wenden Service-Gesellschaften meist die Cost-Plus-Methode an. Dabei werden die eigenen Kosten (z. B. Personal, Verwaltung, Infrastruktur) um einen angemessenen Gewinnaufschlag erhöht.
Ein typischer Ansatz ist ein Aufschlag von 5 % und mehr, was in Italien und international bei reinen, risikoarmen Dienstleistungsgesellschaften als marktüblich gilt.
Diese Methode ist vor allem geeignet, wenn:
- die Gesellschaft keine eigenen wesentlichen Risiken trägt (z. B. keine Lagerhaltung, keine Gewährleistungsrisiken),
- sie ausschließlich für verbundene Unternehmen tätig ist, und
- die Dienstleistungen standardisiert und unterstützender Natur sind.
Wann die Cost-Plus-Methode kritisch wird
Problematisch kann der pauschale Aufschlag werden, wenn die Gesellschaft faktisch unternehmerische Funktionen übernimmt, z. B.:
- eigenständige Vertriebsverantwortung oder Preisgestaltung,
- Marketingentscheidungen mit Ergebnisrisiko,
- oder strategische Leitung des italienischen Marktes.
In solchen Fällen genügt der reine Cost-Plus-Ansatz nicht mehr dem Fremdvergleichsgrundsatz. Das italienische Finanzamt (Agenzia delle Entrate) kann dann einen höheren Gewinnaufschlag oder eine andere Methode, z. B. die Nettomargen-Methode (TNMM - Transactional Net Margin Method), verlangen. Diese vergleicht die Nettomarge, also den Gewinn im Verhältnis zum Umsatz des verbundenen Unternehmens mit jener unabhängiger Unternehmen bei ähnlichen Geschäften. Bei ähnlichen Strukturen können auch die Kennzahlen zwischen Tochter und Mutter als Vergleich dienen.
Verrechnungspreisdokumentation bei Service-Gesellschaften
In Italien besteht prinzipiell keine Pflicht zur Erstellung einer Verrechnungspreisdokumentation. In der Steuererklärung muss lediglich angegeben werden, ob eine solche Dokumentation vorliegt.
Wenn eine Verrechnungspreisdokumentation vorliegt, ist der Fiskus an die darin gewählte Methode gebunden. Dabei müssen sowohl der Inhalt (Master- und Local-File, klare Funktions- und Risikoanalyse, Angabe der Verrechnungspreis-Methode usw.) als auch die Formvorschriften (digitale Unterschrift und Zeitstempel) den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Ohne Verrechnungspreisdokumentation besteht keine Bindung an eine bestimmte Methode. Dennoch wird empfohlen, interne Verrechnungspreise mit verbundenen oder kontrollierten Gesellschaften zu dokumentieren. Unabhängig davon müssen in der Steuererklärung stets die Erlöse (componenti positivi) und Aufwendungen (componenti negativi) aus Transaktionen mit verbundenen, kontrollierenden oder Schwestergesellschaften angegeben werden.
Fazit
Service-Gesellschaften bieten internationalen Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, auf dem italienischen Markt aktiv zu werden, ohne eine operative Hauptniederlassung zu betreiben. Entscheidend ist jedoch, dass die Verrechnungspreise dokumentiert und angemessen sind und die Gesellschaft keine unternehmerischen Risiken trägt. Ein zu geringer Aufschlag oder eine faktische Leitungsfunktion kann sonst schnell zu steuerlichen Korrekturen und Strafzahlungen führen.
Weiterführende Informationen zur GmbH in Italien:
https://www.graber-partner.com/de/internationale-unternehmen/gruendung-gesellschaft-in-italien.html