Der Katasterwert (valore catastale) ist ein zentraler steuerlicher Wert in Italien, der für die Berechnung der Abgaben und Steuern im Zusammenhang mit dem Eigentum und dem Erwerb von Immobilien verwendet wird.
Er dient nicht dazu, den Marktwert einer Immobilie widerzuspiegeln, sondern stellt die steuerliche Bemessungsgrundlage dar, auf die die Steuersätze der verschiedenen Immobilienabgaben angewendet werden. Dazu gehören die Register-, Hypothekar- und Katastersteuer, die Schenkungs- und Erbschaftssteuer sowie die Gemeindeimmobiliensteuer.
Die Berechnung des Katasterwerts erfolgt ausgehend vom Katasterertrag der jeweiligen Immobilie. Der Katasterertrag wiederum kann den Katasterauszügen entnommen werden.
Für die Berechnung des Katasterwertes ist zunächst der Katasterertrag um 5 % aufzuwerten. Der aufgewertete Katasterertrag ist dann je nach Katasterkategorie mit folgenden Koeffizienten zu multiplizieren:
| Katasterkategorie | Beschreibung | Koeffizient |
|---|---|---|
| A und C (ausgenommen A/10 und C/1) | Wohnungen und deren Zubehör | 120 bzw. 110 im Falle von Hauptwohnungen |
| B | Öffentliche Gebäude wie z. B. Schulen, Bibliotheken oder Museen | 140 |
| A/10 und D | Büros, Industriegebäude, Hotels | 60 |
| C/1 und E | Geschäfte und Sonderimmobilien wie z. B. Brücken, Kirchen | 40,80 |
Aus dem Katasterauszug einer Büroimmobilie der Kategorie A/10 geht ein Katasterertrag von 2.912,82 € hervor. Der Katasterwert ermittelt sich dann folgendermaßen:
Zunächst ist der Katasterertrag um 5 % aufzuwerten, d. h. 2.912,82 € × 1,05. Der daraus sich ergebende aufgewertete Katasterertrag von 3.058,46 € ist dann mit dem oben angegebenen Koeffizienten 60 für die Katasterkategorie A/10 zu multiplizieren.
Daraus ergibt sich ein Katasterwert für das Büro von 3.058,46 € × 60 = 183.507,66 €.