Häufig gestellte Fragen zum Thema: ISA
02.07.2025
Frage: Was sind die ISA?
Antwort: Bei den ISA (indici sintetici di affidibilità fiscale) handelt es sich um einen Fragebogen, der von Unternehmen und Freiberufler als Teil der Steuererklärung mit abzugeben ist. Aktuell gibt es 172 Fragebögen. Welcher Fragebogen auszufüllen ist, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab.
Frage: Welche Daten werden in den ISA abgefragt?
Antwort: Dies hängt ganz davon ab, welcher Fragebogen für die jeweilige Tätigkeit zur Anwendung kommt. Bei allen Arten von Fragebögen werden Daten bezüglich des eingesetzten Personals (z.B. entlohnte Tage der Mitarbeiter) und Daten aus der Finanzbuchhaltung abgefragt. Darüber hinaus werden je nach Fragebogen spezifische Informationen zur ausgeübten Tätigkeit erhoben. Bei Beherbergungsbetrieben sind dies u.a. die verrechneten Preise, die Bettenanzahl und die Nächtigungen. Bei Handelsvertretern z.B. die vermittelten Verkäufe und die Art der vermittelten Güter oder Dienstleistungen.
Frage: Welchen Zweck erfüllen sie ISA?
Antwort: Zweck der ISA ist es, die Glaubwürdigkeit des erklärten Einkommens zu prüfen. Eine Software der Einnahmenagentur vergibt anhand der eingegebenen Daten eine Note auf einer Skala von 1-10, wobei 10 den besten Wert darstellt. Gleichzeitig wird der Notendurchschnitt der letzten beiden Besteuerungszeiträume ermittelt.
Frage: Welche Auswirkungen haben die vergebenen Noten?
Antwort: Für Noten von mindestens 8 oder einem Durchschnitt von mindestens 8,5 sind verschiedene Vorteile für die Steuerpflichtigen vorgesehen. Die wichtigsten sind die Verminderung der Verjährungsfrist für steuerliche Vergehen um ein Jahr und höhere Schwellen, ab denen für die Verrechnung von Steuerguthaben ein Bestätigungsvermerk durch einen Steuerberater notwendig ist.
Bei Noten über 6 und unter 8 sind weder Vor- noch Nachteile vorgesehen.
Bei Steuerpflichtigen mit Note 6 und darunter erhöht sich die Wahrscheinlichkeit einer Steuerkontrolle unterworfen zu werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn über mehrere Besteuerungszeiträume hinweg eine niedrige Note erzielt wird.
Frage: Gibt es Ausnahmen, in denen der ISA-Fragebogen nicht auszufüllen ist?
Antwort: Ja, die wichtigsten Ausnahmen sind der Beginn oder die Beendigung der Tätigkeit im Besteuerungszeitraum, Erlöse von mehr als 5.164.000 € im Besteuerungszeitraum und die Anwendung des Pauschalsystems im Besteuerungszeitraum. In diesen Fällen ist der ISA-Fragebogen nicht auszufüllen.
Frage: Was ist bei Ausübung von mehreren Tätigkeiten zu beachten?
Antwort: Bei Ausübung von mehreren Tätigkeiten ist immer jener ISA-Fragebogen zu verwenden, welcher für die Tätigkeit vorgesehen ist, mit welcher im Besteuerungszeitraum die meisten Erlöse erzielt worden sind.
Eine Sonderregelung besteht, wenn mit der oder den Nebentätigkeiten Erlöse mehr als 30 % der Gesamterlöse erzielt worden sind. In diesem Fall ist der ISA-Fragebogen für die Haupttätigkeit zwar auszufüllen, es wird jedoch keine Note berechnet.