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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Unterjähriger MwSt.-Rückvergütungs- bzw. -Verrechnungsantrag

16.04.2024
Frage: Was ist ein unterjähriger MwSt.-Rückvergütungs- bzw. -Verrechnungsantrag?
Antwort
: Durch einen MwSt.-Rückvergütungs- bzw. -Verrechnungsantrag kann der Überschuss an abzugsfähiger MwSt. eines Quartals (MwSt.-Guthaben) von der Agentur der Einnahmen rückgefordert bzw. mit anderen Steuern über F24 verrechnet werden.

Frage: Wann kann ein Antrag gemacht werden?
Antwort
: Ein unterjähriger MwSt.-Antrag kann für die ersten drei Quartale eines Kalenderjahres abgefasst werden. Im 4. Quartal wird mittels MwSt.-Jahreserklärung über die Verwendung eines zur Verfügung stehenden Guthabens entschieden.

Frage: Welche Fristen sind zu beachten?
Antwort
: Der Antrag muss innerhalb des auf das Quartalsende folgenden Monats elektronisch an die Agentur der Einnahmen versendet werden (Beispiel: der Antrag des 1. Quartals innerhalb 30.04.).

Frage: Welche Voraussetzungen gibt es?
Antwort
: Um einen Antrag einreichen zu können, muss das zur Verfügung stehende Guthaben mindestens 2.582,28 € betragen. Zudem muss eine der folgenden Voraussetzungen gegeben sein:
  • Der durchschnittliche MwSt.-Satz der Verkäufe erhöht um 10 % ist kleiner als der durchschnittliche MwSt.-Satz der Einkäufe.
  • Die Exporte, die innergemeinschaftlichen Lieferungen und die gleichgestellten Leistungen betragen mehr als 25 % des Gesamtumsatzes.
  • Mehr als zwei Drittel der steuerpflichtigen Einkäufe beziehen sich auf den Kauf von Anlagegütern.
  • Beim Steuerpflichtigen handelt es sich um eine MwSt.-Direktregistrierung oder Fiskalvertretung eines ausländischen Unternehmens.
  • Mehr als 50 % der getätigten Umsätze beziehen sich auf nicht steuerbare Leistungen gemäß Art. 7 bis 7-septies, welche gegenüber nicht in Italien ansässigen Unternehmen erbracht wurden. Diese Voraussetzung ist jedoch auf bestimmte Dienstleistungen wie z.B. die Bearbeitung von beweglichen Gütern beschränkt.
Frage: Welche Grenzen sind zu beachten?
Antwort
: Bei MwSt.-Verrechnungsanträgen über 5.000 € ist ein Bestätigungsvermerk eines befähigten Steuerberaters notwendig. Dasselbe gilt für MwSt.-Rückvergütungsanträge über 30.000 €, wobei hier anstelle des Bestätigungsvermerks auch eine Bankgarantie vorgelegt werden kann.

Frage: Wann ist ein unterjähriger Antrag sinnvoll?
Antwort
: Sofern ein zur Verfügung stehendes MwSt.-Guthaben nicht zur Abdeckung einer zukünftigen MwSt.-Schuld in der Buchhaltung benötigt wird, ist ein Verrechnungsantrag sinnvoll, um das Guthaben mit anderen Steuern und Abgaben verrechnen zu können. Fallen keine anderen Steuern und Abgaben an, kann das Einreichen eines Rückvergütungsantrages in Erwägung gezogen werden.

Für beide Anträge gilt es jedoch zu bedenken, dass deren Abfassung mit Kosten verbunden ist, sodass sich anstelle von unterjährigen Anträgen ein einmaliger Antrag über die MwSt.-Jahreserklärung als vorteilhafter erweisen kann.

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