Unter Gesellschafterfinanzierung versteht man die Gewährung eines Darlehens durch einen Gesellschafter an seine eigene Gesellschaft. Der Gesellschafter stellt der Gesellschaft Geldmittel zur Verfügung, ohne das Stamm- oder Gesellschaftskapital zu erhöhen.
Im Unterschied zur Eigenkapitalzufuhr (z. B. Kapitalerhöhung oder Gesellschaftereinlage):
Die Gesellschafterfinanzierung ist daher flexibler als eine Kapitalerhöhung, bringt jedoch besondere rechtliche Folgen mit sich.
Eine Gesellschafterfinanzierung muss zwingend durch einen schriftlichen Darlehensvertrag dokumentiert sein.
Der Darlehensvertrag sollte insbesondere folgende Punkte regeln:
Aus dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, dass eine Rückzahlungspflicht der Gesellschaft besteht. Durch den Abschluss des Darlehensvertrags wird der Gesellschafter zum Gläubiger der Gesellschaft und erwirbt einen Anspruch auf Rückerstattung der zur Verfügung gestellten Mittel.
Die Gesellschafterfinanzierung wird in der Bilanz der Gesellschaft unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen und ist klar vom Eigenkapital abzugrenzen.
Gesellschafterdarlehen sind Fremdmittel, die bilanziell wie andere Verbindlichkeiten behandelt werden. Eine korrekte Dokumentation stellt die klare Abgrenzung zum Eigenkapital sicher und ist insbesondere für die Beurteilung der finanziellen Struktur der Gesellschaft von Bedeutung.
Vorsicht ist geboten, wenn eine unterkapitalisierte Gesellschaft zusätzliche Finanzmittel von Gesellschaftern erhält. Unterkapitalisiert bedeutet, dass das Eigenkapital nicht ausreicht, um die bestehenden Risiken und Verbindlichkeiten der Gesellschaft abzudecken.
Liegt eine finanzielle Schieflage vor, in der eine Kapitalerhöhung wirtschaftlich angemessen wäre, die Gesellschafter aber stattdessen ein Darlehen gewähren, gelten besondere Schutzmechanismen zugunsten der Gläubiger.
In solchen Fällen gilt nach Art. 2467 des italienischen Zivilgesetzbuchs:
Dieser sogenannte Rangrücktritt soll verhindern, dass Gesellschafter ihre Finanzierungen vor anderen Gläubigern zurückerhalten und damit deren Position schwächen.
Die Gesellschafterfinanzierung ist ein wirkungsvolles und flexibles Instrument zur Unternehmensfinanzierung. Sie ermöglicht es Gesellschaftern, ihre Gesellschaft kurzfristig zu unterstützen, ohne das Gesellschaftskapital zu verändern.
Gleichzeitig erfordert sie eine saubere vertragliche Gestaltung, eine korrekte bilanzielle Erfassung und besondere Vorsicht bei finanziell angeschlagenen Unternehmen. Nur so lassen sich rechtliche Risiken und Nachteile im Krisenfall vermeiden.