Häufig gestellte Fragen zum Thema: Kranken- und Sozialversicherung Italien

26.02.2024
Anders als z.B. in Deutschland, wird in Italien ein in der Privatwirtschaft versicherter Arbeitnehmer verpflichtend in das staatliche Sozialfürsorgeinstitut NISF/INPS (Nationales Institut für soziale Fürsorge) eingeschrieben. Die gesetzlich vorgeschriebenen Beiträge (ca. 10 % der Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitnehmers und 30 % der Bruttoentlohnung zu Lasten des Arbeitgebers) werden über den Lohnstreifen berechnet, beim Nettolohn in Abzug gebracht und monatlich an das Fürsorgeinstitut einbezahlt.

In Italien ist das Sozialfürsorgeinstitut NISF somit das einzige gesetzliche Institut für Arbeitnehmer. Es gibt nicht, wie z.B. in Deutschland, verschiedene Institutionen, aus welchen frei gewählt werden kann. Was es allerdings auch in Italien gibt, sind private Krankenversicherungen. Die Einzahlung in diese kann nicht alternativ zur Einzahlung an das NISF erfolgen, sondern nur zusätzlich.


Zu den staatlich finanzierten Leistungen zählt unter anderem:
  • - die Krankenversicherung,
  • - die Pensionsversicherung,
  • - die Arbeitslosenversicherung
  • - die Rentenversicherung,
  • - der Lohnausgleich (Kurzarbeit),
  • - die Mutterschaft, usw.

Arbeitsunfälle hingegen sind durch ein eigenes Institut, dem sogenannten INAIL, versichert und finanziell abgedeckt.

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