Häufig gestellte Fragen zum Thema: Vorausgefüllte Steuererklärung (ital.: Dichiarazione fiscale Precompilato)

26.02.2024
Das sogenannte „Precompilato“ ist die vorausgefüllte Steuererklärung, welche von der Einnahmenagentur elektronisch zur Verfügung gestellt wird. Enthalten sind bereits alle Daten, die von den entsprechenden Subjekten an die Einnahmeagentur übermittelt wurden (unter anderem der Vordruck CU, sämtliche Arztrechnungen und Kassenbelege, Versicherungen, usw.).

Die vorausgefüllte Steuererklärung kann jeweils durch den SPID über das online Portal des NISF oder über das Portal Fisco Online von jedem Bürger selbst (bzw. durch ein Patronat) heruntergeladen, eingesehen, abgeändert und auch direkt versendet werden. Die Versendung der vorausgefüllten Steuererklärung ist folglich alternativ zur Versendung des Vordruckes 730 durch einen Steuerberater bzw. durch ein Patronat.

Wir können die Versendung der vorausgefüllten Steuererklärung nicht anbieten, da es einerseits den persönlichen SPID benötigen würde und andererseits wir als Berater durch die Versendung zur Aufbewahrung der Unterlagen verpflichtet wären.
News & Rundschreiben
16.09.2026
Steuervergleich im Voraus (Concordato preventivo biennale) 2026-2027
Auch für den Zweijahreszeitraum 2026-2027 besteht für Unternehmen und Freiberufler die Möglichkeit, für den ...
weiterlesen
08.09.2026
Geplante Steuerentlastungen IRPEF 2027 für Privatpersonen und Arbeitnehmer in Italien
IRPEF-Neuerungen 2027 in Italien – geplante Änderungen und mögliche Auswirkungen Stand September 2026 – ...
weiterlesen
12.08.2026
Lohnerhöhungen
Ab August ergeben sich folgende Änderungen bei den Kollektivverträgen: Bestattung Kategorie Q 1 2 3 4S 4 5 ...
weiterlesen
12.08.2026
Strafregisterauszug Minderjährige
Da bei fehlendem Strafregisterauszug Strafen von 10.000 € bis 15.000 € vorgesehen sind, möchten wir nochmals ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol