Frage: Was ist die GIS und worin unterscheidet sie sich von der IMU?
Antwort: Die Gemeindeimmobiliensteuer GIS (imposta municipale immobiliare - IMI) ist eine Vermögenssteuer, die
auf Immobilien in der Autonomen Provinz Bozen erhoben wird. Aufgrund der
Autonomie gelten in der Provinz Bozen eigene steuerliche Bestimmungen. Die
Einnahmen aus der GIS stehen den Gemeinden zu, auf deren Gebiet sich die
jeweiligen Immobilien befinden. Im restlichen Staatsgebiet gilt
grundsätzlich die staatliche Immobiliensteuer IMU. Aufgrund besonderer
autonomer Zuständigkeiten bestehen jedoch auch in der Autonomen Provinz Trient
und in Friaul-Julisch Venetien eigene lokale Immobiliensteuern.
Frage: Wo sind die Bestimmungen zur GIS geregelt?
Antwort: Die steuerlichen
Bestimmungen der GIS sind im Landesgesetz Nr. 3/2014 geregelt. Die
Gemeinden verfügen über bestimmte Zuständigkeiten bei der Festlegung von
Detailregelungen. Dadurch können sie beispielsweise innerhalb gesetzlich
vorgesehener Grenzen eigene Steuererleichterungen oder Anpassungen der
Steuersätze beschließen.
Frage: Sind alle Arten von Immobilien von der GIS betroffen?
Antwort: Nein, grundsätzlich
ist die GIS nur für Gebäude und Baugrundstücke zu entrichten. Als
Baugrund gilt jene Fläche, die aufgrund des endgültig genehmigten
Gemeindebauleitplans für eine Bebauung vorgesehen ist.
Frage: Wer ist zur Zahlung der GIS verpflichtet?
Antwort: Die GIS ist vom Eigentümer
oder vom Inhaber eines dinglichen Rechts an einer Immobilie (beispielsweise
Fruchtgenuss- oder Wohnrecht) zu entrichten. Bei geleasten Immobilien ist grundsätzlich
der Leasingnehmer der Steuerschuldner.
Frage: Wie wird die Bemessungsgrundlage für die GIS ermittelt?
Antwort: Bei Gebäuden
bildet der Katasterertrag die Grundlage für die Ermittlung der
Bemessungsgrundlage. Der Katasterertrag wird zunächst um 5% aufgewertet und
anschließend mit einem von der Katasterkategorie abhängigen Multiplikator
multipliziert:
| Katasterkategorie |
Beispiele |
Multiplikator |
| A (ausgenommen A/10) sowie C/2, C/6 und C/7 |
Wohnungen, Villen, Keller, Garagen, Autoabstellplätze |
160 |
| B, C/3, C/4 und C/5 |
Unterirdische Lagerräume, Werkstätten |
140 |
| A/10 und D/5 |
Büros, Banken und Versicherungsinstitute |
80 |
| D (ausgenommen D/5) |
Industriegebäude, Hotels, Pensionen |
65 |
| C/1 |
Geschäfte |
55 |
Beispiel:
Bei einer Wohnung der Kategorie A/2 und einem Katasterertrag von 500 € berechnet
sich die Besteuerungsgrundlage wie folgt: 500 € x 1,05 x 160 = 84.000 €.Bei Baugrundstücken wird
die Bemessungsgrundlage anhand der von den Gemeinden festgelegten Richtwerte
für Baugrundstücke bestimmt.
Frage: Welche Steuersätze gelten für die GIS?
Antwort: Der ordentliche
GIS-Steuersatz beträgt 0,76 %. Dieser kann von den Gemeinden um bis zu 0,8
Prozentpunkte erhöht oder um bis zu 0,5 Prozentpunkte herabgesetzt werden. Abhängig
von der Katasterkategorie und der Nutzung der Immobilie können unterschiedliche
Steuersätze zur Anwendung kommen. Für die Hauptwohnung gilt
grundsätzlich ein begünstigter Steuersatz von 0,4 %.
Frage: Warum muss für die Hauptwohnung häufig keine GIS bezahlt werden?
Antwort: Für die
Hauptwohnung („abitazione principale“) bestehen Freibeträge,
deren Höhe von der jeweiligen Gemeinde festgelegt wird. In vielen Gemeinden
führen diese Freibeträge dazu, dass für die Hauptwohnung keine GIS zu
entrichten ist.