Zentrale Voraussetzung ist, dass der im Vorjahr erzielten Jahresumsatz bzw. Einnahmen 85.000 € nicht überschreiten. Wird diese Schwelle überschritten, ist das Regime im Folgejahr nicht mehr anwendbar. Bei Einnahmen von mehr als 100.000 € erfolgt der Ausschluss sofort mit Übergang zur ordentlichen Besteuerung inklusive MwSt.
Das Regime steht ausschließlich natürlichen Personen offen, die in Italien steuerlich ansässig sind bzw. in einem EU- oder EWR-Staat ansässig sind und über 75 % ihres Gesamteinkommens in Italien erzielen. Kapitalgesellschaften sind ausgeschlossen.
Neben der Umsatzgrenze bestehen folgende wichtige Ausschlussgründe:
Eine Ausnahme besteht, wenn das Arbeitsverhältnis im Vorjahr beendet wurde und keine laufenden Arbeitseinkünfte mehr bestehen.
Das Pauschalsystem ersetzt die progressive Einkommensteuer IRPEF, die regionalen und kommunalen Zuschläge sowie die IRAP. An deren Stelle tritt eine pauschale Ersatzsteuer von 15 %. Für Neugründungen kann in den ersten fünf Jahren, bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, eine reduzierte Ersatzsteuer von 5 % gelten.
Der steuerpflichtige Gewinn wird nicht anhand der tatsächlichen Betriebsausgaben ermittelt, sondern pauschal berechnet. Maßgeblich ist ein branchenspezifischer Rentabilitätskoeffizient (abhängig vom ATECO-Code). Die Einnahmen werden mit diesem Prozentsatz multipliziert und das Ergebnis stellt den steuerpflichtigen Gewinn dar. Die Tatsächliche Kosten sind steuerlich nicht abzugsfähig.
Ein IT-Berater erzielt 2026 Einnahmen von 40.000 €. Für seine Tätigkeit gilt ein Rentabilitätskoeffizient von 78 %.
40.000 € × 78 % = 31.200 € steuerpflichtiger Gewinn
31.200 € × 15 % = 4.680 € Ersatzsteuer
Ob die tatsächlichen Kosten 3.000 € oder 15.000 € betragen haben, ist steuerlich unerheblich.
Unternehmer im Pauschalsystem stellen Rechnungen ohne MwSt. aus und haben kein Recht auf Vorsteuerabzug. Die periodische MwSt.-Abrechnungen entfallen und auf der Rechnung ist ein entsprechender Hinweis auf die Anwendung des „regime forfettario“ anzubringen.
Die Sozialversicherungsbeiträge an die INPS sind grundsätzlich regulär geschuldet.
Für gewerbliche Tätigkeiten (Handwerker, Kaufleute) besteht die Möglichkeit einer Reduzierung der INPS-Beiträge um 35 % auf Antrag.
Das Regime ist besonders attraktiv für:
Weniger geeignet ist das Pauschalsystem daher bei:
Ein Auslaufmodell ist hingegen das Minimalsystem (Regime dei minimi). Auch hierbei handelt es sich um ein begünstigtes Steuersystem für Kleinunternehmer mit Vorjahreserlösen bis 30.000 Euro, bei welchem die Ersatzsteuer lediglich 5% beträgt. Dieses Steuersystem wurde 2015 abgeschafft, kann jedoch von jenen Steuerpflichtigen weitergeführt werden, welche bereits vorher in dieses Steuersystem eingetreten sind, und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
Das italienische Pauschalsystem bietet eine einfache und häufig steuerlich günstige Lösung für kleinere unternehmerische und freiberufliche Tätigkeiten. Die Kombination aus Umsatzgrenze, pauschaler Gewinnermittlung und Ausschlusskriterien macht jedoch eine sorgfältige Prüfung der individuellen Ausgangssituation erforderlich.