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Pauschalsystem in Italien (ital.: regime dei minimi, regime forfettario)

06.09.2023
Das Pauschalsystem (Regime forfettario) ist ein begünstigtes Steuersystem (Steuersatz 15% bzw. 5% bei Start-up) in Italien für natürliche Personen, die eine unternehmerische Tätigkeit in Form eines Einzelunternehmens (einschließlich Familienunternehmen) oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben. Voraussetzung dafür ist, dass die kassierten Vorjahreserlöse die Grenze von 85.000 Euro nicht überschreiten (bis 2022: 65.000 Euro).

Neben dem Erfüllen dieser Erlösgrenze dürfen jedoch keine Faktoren vorliegen, die die Anwendung des Pauschalsystems ausschließen. Dazu gehören beispielsweise die Anwendung eines MwSt.-Sonderregimes (z. B. Differenzbesteuerung), die Beteiligung an Personengesellschaften oder Familienunternehmen, die Überschreitung der Schwelle von 30.000 Euro für Einkommen aus unselbstständiger Arbeit bzw. diesem gleichgestellten Einkommen. Außerdem muss der Steuerpflichtige in Italien ansässig sein.

Falls das Pauschalsystem angewandt werden kann, ist eine Ersatzsteuer von 15% auf das pauschal ermittelte Einkommen zu entrichten. Diese Ersatzsteuer kann für die ersten 5 Jahre auf 5% reduziert werden, sofern die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Start-up-Begünstigung erfüllt werden.

Im Pauschalsystem wird das zu versteuernde Einkommen nicht analytisch aufgrund der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ermittelt, sondern pauschal durch die Anwendung eines Einkommenskoeffizienten. Dieser variiert, abhängig von der ausgeübten Tätigkeit (ATECO-Kodex), zwischen 40 und 86 Prozent und bestimmt den Anteil der kassierten Erlöse, welcher der Ersatzsteuer von 15% unterliegt.

Beispiel: Ein Architekt hat Erlöse von insgesamt 80.000 Euro kassiert. Der Einkommenskoeffizient für seine Tätigkeit liegt bei 78 %, weshalb sich ein Einkommen von 62.400 Euro ergibt. Die Ersatzsteuer von 15 % beläuft sich auf 9.360 Euro.

Wird die Erlösgrenze von 85.000 Euro im Laufe eines Besteuerungszeitraumes überschritten, kann das Pauschalsystem ab dem Folgejahr nicht mehr angewandt werden. Diese Regelung gilt jedoch nur bis zu einer Toleranzgrenze von 100.000 Euro. Wird im Laufe eines Jahres auch diese Grenze überschritten, darf das Pauschalsystem mit sofortiger Wirkung nicht mehr angewandt werden.

Ein Auslaufmodell ist hingegen das Minimalsystem (Regime dei minimi). Auch hierbei handelt es sich um ein begünstigtes Steuersystem für Kleinunternehmer mit Vorjahreserlösen bis 30.000 Euro, bei welchem die Ersatzsteuer lediglich 5% beträgt. Dieses Steuersystem wurde 2015 abgeschafft, kann jedoch von jenen Steuerpflichtigen weitergeführt werden, welche bereits vorher in dieses Steuersystem eingetreten sind, und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.
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