Bargeldgrenze in Italien

19.01.2026
Die Bargeldgrenze legt den maximal zulässigen Betrag fest, der in Italien in bar bezahlt werden darf. Ziel dieser Regelung ist die Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung sowie die Förderung nachvollziehbarer Zahlungsströme.

Seit 1. Januar 2023 liegt die Bargeldgrenze in Italien bei 4.999,99 €. Barzahlungen ab 5.000 € sind somit nicht zulässig und müssen über nachverfolgbare Zahlungsmittel erfolgen:

  • Banküberweisung
  • Debit- oder Kreditkarte
  • Bank- oder Verrechnungsscheck

Ausländische Touristen bleiben von der Regelung ausgenommen und können daher Einkäufe bis zu 15.000 € auch in bar bezahlen.

Verbot der künstlichen Aufsplittung

Es ist nicht zulässig, einen einheitlichen Vorgang künstlich in mehrere kleinere Barzahlungen unterhalb der Grenze aufzuteilen. Eine solches Vorgehen gilt als unzulässige Umgehung der Bargeldgrenze.

Sanktionen bei Verstößen

Die Sanktionen belaufen sich auf 3.000 bis 50.000 € und trifft sowohl den Zahlenden als auch den Empfangenden. Bei Beträgen über 250.000 € wird die Strafe verfünffacht.

 

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