Bargeldgrenze in Italien - Neue Höchstbeträge seit 2023

08.11.2023
Als Bargeldgrenze bezeichnet man in Italien den Höchstbetrag für Barzahlungen bei Einkäufen jeglicher Art. Die Bargeldgrenze beträgt in Italien seit 2023 4.999,99 € (Festlegung erfolgte durch das Gesetz "Aiuti-quater" von Ende 2022). Die Bargeldgrenze war in den letzten Jahren fortwährend gesenkt worden und betrug in Italien bis Ende 2022 1.999,99 €.

Seit 2023 müssen demnach Zahlungen ab 5.000 € zwangsläufig über nachverfolgbare Zahlungsmittel (Banküberweisung, Scheck, Kreditkarte) beglichen werden. Ausländische Touristen bleiben von der Regelung ausgenommen und können Einkäufe bis zu 15.000 € auch in bar bezahlen.

Zahlungen dürfen dabei nicht "künstlich" aufgesplittet werden (sprich mehrere Zahlungen über z. B. 4.000 € innerhalb mehrere Tage), diese gelten ebenso als Überschreitung. Die Sanktionen belaufen sich auf 3.000 - 50.000 €, bei Beträgen über 250.000 € wird die Strafe verfünffacht.


Unsere Dienstleistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

News & Rundschreiben
16.09.2025
Gesellenprüfung Lehrlinge
Lehrlinge, welche die Lehrabschlussprüfung (auch als Gesellenprüfung bekannt) bestanden haben, müssen beim ...
weiterlesen
16.09.2025
Lehrlingsprämie
Die Lehrlingsprämie wurde bereits 2023 bis 31.12.2026 verlängert . Die Prämien sind für Betriebe der Provinz ...
weiterlesen
16.09.2025
Krankenschein – Rückdatierung nicht mehr möglich
Ein Krankenschein darf nur im Falle eines Hausbesuches einen Tag rückwirkend ausgestellt werden. Handelt es ...
weiterlesen
16.09.2025
Lohnausgleich im Bau
Da die witterungsbedingten Lohnausgleiche im Bau mittlerweile sehr genau kontrolliert werden, müssen die ...
weiterlesen
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol