Hinweis: Für unternehmerische Tätigkeiten wird zusätzlich eine Mehrwertsteuernummer (Partita IVA) benötigt.
Nicht in Italien ansässige Personen müssen grundsätzlich eine bevollmächtigte Person in Italien delegieren, die den Antrag bei der Agenzia delle Entrate (italienisches Steueramt) einreicht. Ein Antrag über das italienische Konsulat ist laut Außenministerium nur in Ausnahmefällen möglich.
Allgemeiner Hinweis: Die Kanzlei Graber & Partner übernimmt die Beantragung von Steuernummern ausschließlich im Rahmen von Unternehmensgründungen, sowohl für das Unternehmen als auch für damit verbundene Privatpersonen (z. B. gesetzliche Vertreter).
1. Ist die Steuernummer (Codice Fiscale) dasselbe wie die Mehrwertsteuernummer (Partita IVA)?
Nein. Die Steuernummer ist die allgemeine Identifikationsnummer für Privatpersonen und Unternehmen. Die MwSt.-Nummer wird zusätzlich für die unternehmerische Tätigkeit benötigt.
2. Wer braucht als nicht-italienischer Staatsbürger eine Steuernummer?
Ausländische Privatpersonen benötigen die Steuernummer, sobald sie in Italien rechtlich oder administrativ tätig werden (z. B. Immobilienkauf, Studium, Abschluss verschiedener Verträge).
3. Kann die Steuernummer im Ausland beantragt werden?
Ja, im Normalfall über die Delegation einer Person in Italien. Der Antrag über das italienische Konsulat ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich (insbesondere, wenn Online-Verfahren erforderlich sind und eine Delegation nicht möglich ist).
4. Welche Unterlagen sind nötig?
In der Regel ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) sowie eine Begründung, warum die Steuernummer benötigt wird nötig.
5. Wie lange ist die Steuernummer gültig?
Die Steuernummer ist unbefristet gültig.
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