Steuernummer in Italien (codice fiscale)

26.01.2026
Die Steuernummer ist in Italien die zentrale steuerliche Identifikationsnummer. Sie dient dazu, Personen und Organisationen eindeutig zuzuordnen, insbesondere gegenüber Behörden sowie in vielen alltäglichen Rechts- und Vertragsverhältnissen.

Hinweis: Für unternehmerische Tätigkeiten wird zusätzlich eine Mehrwertsteuernummer (Partita IVA) benötigt.

Wer besitzt/benötigt eine Steuernummer?

  • Privatpersonen (Italiener und nicht-italienische Staatsangehörige), sobald sie in Italien rechtlich bzw. administrativ auftreten, z. B. bei Vertrag, Studium, Arbeit usw.
  • Unternehmen und andere Organisationen, z. B. Gesellschaften, Vereine und Stiftungen.

Aufbau des Codice Fiscale

  • Privatpersonen: 16 Zeichen bestehend aus Buchstaben und Ziffern. Der Code wird aus Namensbestandteilen, Geburtsdatum, Geschlecht, Geburtsort sowie einem Prüfzeichen gebildet.
  • Unternehmen/Organisationen: 11 Ziffern.

Beispiele, wofür die Steuernummer benötigt wird

  • Arbeitsverhältnisse (Anstellung, Lohnabrechnung, Sozialversicherung)
  • Immobilien (Kauf/Miete)
  • Banken und Versicherungen (Kontoeröffnung, Policen)
  • Behörden- und Steuerverfahren (Erklärungen, Zahlungen, Registrierungen)
  • Gesundheitswesen (z. B. Leistungen im öffentlichen System)
  • Verträge allgemein (z. B. Telefon, Internet, Auto, Notarurkunden)

Beantragung der Steuernummer

1. Antrag in Italien bei der Agenzia delle Entrate

  • Privatpersonen: Standardweg ist der Antrag bei einem territorial zuständigen Amt der Agenzia delle Entrate (italienisches Finanzamt) mittels Formular AA4/8. Hierfür werden in der Regel ein Reisepass/Personalausweis und, je nach Rechtsstatus, gegebenenfalls weitere Nachweise benötigt. Zudem ist eine Begründung bzw. der Zweck anzugeben (z. B. Arbeitsaufnahme, Miet-/Kaufvertrag, Bank, Verfahren).
  • Unternehmen/Organisationen: Der Antrag erfolgt mittels Formular AA5/6, im Normalfall wird die Steuernummer im Zuge der Gründung beantragt.

2. Antrag im Ausland über eine Bevollmächtigung oder über das italienische Konsulat

Nicht in Italien ansässige Personen müssen grundsätzlich eine bevollmächtigte Person in Italien delegieren, die den Antrag bei der Agenzia delle Entrate (italienisches Steueramt) einreicht. Ein Antrag über das italienische Konsulat ist laut Außenministerium nur in Ausnahmefällen möglich.

Allgemeiner Hinweis: Die Kanzlei Graber & Partner übernimmt die Beantragung von Steuernummern ausschließlich im Rahmen von Unternehmensgründungen, sowohl für das Unternehmen als auch für damit verbundene Privatpersonen (z. B. gesetzliche Vertreter).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

1. Ist die Steuernummer (Codice Fiscale) dasselbe wie die Mehrwertsteuernummer (Partita IVA)?
Nein. Die Steuernummer ist die allgemeine Identifikationsnummer für Privatpersonen und Unternehmen. Die MwSt.-Nummer wird zusätzlich für die unternehmerische Tätigkeit benötigt.

2. Wer braucht als nicht-italienischer Staatsbürger eine Steuernummer?
Ausländische Privatpersonen benötigen die Steuernummer, sobald sie in Italien rechtlich oder administrativ tätig werden (z. B. Immobilienkauf, Studium, Abschluss verschiedener Verträge).

3. Kann die Steuernummer im Ausland beantragt werden?
Ja, im Normalfall über die Delegation einer Person in Italien. Der Antrag über das italienische Konsulat ist nur in bestimmten Ausnahmefällen möglich (insbesondere, wenn Online-Verfahren erforderlich sind und eine Delegation nicht möglich ist).

4. Welche Unterlagen sind nötig?
In der Regel ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis/Reisepass) sowie eine Begründung, warum die Steuernummer benötigt wird nötig.

5. Wie lange ist die Steuernummer gültig?
Die Steuernummer ist unbefristet gültig.

 

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