ATECO-Kodex (ital.: Codice Ateco)

19.01.2026
Der ATECO-Kodex ist das in Italien verwendete System zur Klassifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmen und Freiberuflern. Die Abkürzung ATECO steht für „Attività Economiche“, also Wirtschaftstätigkeiten. Grundlage ist die europäische Nomenklatur NACE Rev. 2.1, die vom italienischen Statistikamt ISTAT an die Besonderheiten der italienischen Wirtschaft angepasst wurde.

Zweck und Einsatzbereiche

Ursprünglich wurde der ATECO-Kodex für statistische Zwecke entwickelt, etwa zur Erhebung und Auswertung von Wirtschaftsdaten. Heute hat er darüber hinaus eine zentrale Rolle in vielen Verwaltungsbereichen:

  • Steuern: z. B. Zuordnung zu den Zuverlässigkeitsindizes ISA (Indici Sintetici di Affidabilità fiscale) und zur Bestimmung des Einkommenskoeffizienten beim Pauschalsystem (regime forfettario).
  • Sozialversicherung (NISF – INPS): Grundlage für die Zuordnung zu den richtigen Beitragsklassen und zur statistischen Klassifikation der Arbeitgeber.
  • Förderungen und Beiträge: Viele Zuschüsse, Beihilfen und PNRR-Maßnahmen knüpfen an bestimmte ATECO-Kodizes an.
  • Arbeitssicherheit / Risikoklassen: Zuordnung zu Branchenrisiken und Schulungspflichten.

Wichtig: Der ATECO-Kodex ersetzt nicht die detaillierte Tätigkeitsbeschreibung, die insbesondere bei der Gründung einer Gesellschaft gegenüber dem Handelsregister (Registro delle Imprese) nach Zivilgesetzbuch anzugeben ist.

Aufbau des ATECO-Kodes

Die Klassifikation ist hierarchisch aufgebaut und besteht aus Buchstaben und Ziffern:

  • Sektionen: 1 Buchstabe (Makrosektor, z. B. „C“ – Verarbeitendes Gewerbe)
  • Divisionen: 2 Ziffern
  • Gruppen: 3 Ziffern
  • Klassen: 4 Ziffern
  • Kategorien: 5 Ziffern
  • Unterkategorien: 6 Ziffern

Die neue Klassifikation ATECO 2025 umfasst über 3.250 Tätigkeitskodizes und rund 10.000 erläuternde Hinweise (note esplicative). Unternehmen müssen bei der Bestimmung des Tätigkeitskodex den präzisesten verfügbaren Kodex auswählen, der der ausgeübten Haupttätigkeit entspricht. Neben der Haupttätigkeit können weitere Tätigkeiten als Nebentätigkeiten gemeldet werden.

Die Umstellung auf ATECO 2025

Seit 1. Januar 2025 ist die neue Klassifikation ATECO 2025 formal in Kraft und ersetzt ATECO 2007 (Aktualisierung 2022). Die operative Anwendung in Verwaltung und Praxis begann am 1. April 2025.

Wesentliche Punkte:

  • Für Neuanmeldungen (neue Unternehmen, Freiberufler oder neu aufgenommene Tätigkeiten) ab 1. April 2025 werden die Tätigkeitskodizes laut der Klassifikation ATECO 2025 vergeben.
  • Für bestehende Unternehmen erfolgt eine automatische Neu- bzw. Umklassifizierung durch die Handelskammern auf Basis einer vom Istat ausgearbeiteten Überleitungstabelle. In einer ersten Übergangszeit sind im Handelsregisterauszug sowohl der alte ATECO-2007- Kodex als auch der neue ATECO-2025-Kodex ersichtlich.

Die Neu- bzw. Umklassifizierung der Tätigkeiten erfolgt in der Handelskammer zwar automatisch, im persönlichen Steuerpostfach der Einnahmenagentur (Cassetto fiscale) bleiben jedoch zunächst die bisher gemeldeten alten Tätigkeitskodizes bestehen. Diesbezüglich besteht kein unmittelbarer Handlungsbedarf – die Aktualisierung auf die neuen Tätigkeitskodizes laut ATECO 2025 erfolgt erst im Zuge der ersten anstehenden Änderungsmeldung.

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