Das Grundbuchsystem, auch „Grundbuch“ genannt, ist ein öffentliches Register für Immobilien. Es dient dazu, rechtliche Informationen zu Immobilien öffentlich zugänglich und überprüfbar zu machen.
Mit anderen Worten: Es ermöglicht zu erfahren, wer der Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes ist und ob an dieser Immobilie Rechte, Beschränkungen oder Belastungen bestehen, wie zum Beispiel Hypotheken, Dienstbarkeiten, Fruchtgenuss oder Pfändungen.
Es darf nicht mit dem Kataster verwechselt werden. Der Kataster beschreibt die Immobilie vor allem aus technischer und steuerlicher Sicht, zum Beispiel Fläche, Ertrag, Katasterklasse oder Parzellen. Das Grundbuch hingegen gibt hauptsächlich Auskunft über die rechtliche Situation der Immobilie.
Das Grundbuchsystem gilt vor allem in den Gebieten, die historisch zur österreichisch-ungarischen Rechtsordnung gehörten, darunter die Provinzen Bozen, Trient, Triest und Görz sowie einige Gemeinden anderer Provinzen.
Im restlichen Italien gilt das gewöhnliche System der Grundbücher, das auf der Eintragung von Urkunden basiert.
Der Hauptunterschied betrifft den Zeitpunkt, zu dem das Recht voll wirksam wird.
Im italienischen ordentlichen System geht das Eigentum im Allgemeinen mit der im Vertrag, zum Beispiel in der notariellen Urkunde, zum Ausdruck gebrachten Zustimmung der Parteien über. Die Eintragung in die Grundbücher dient vor allem dazu, die Urkunde Dritten gegenüber wirksam zu machen, also auch gegenüber anderen Personen geltend zu machen. Wenn etwas nicht in den Grundbüchern eingetragen ist, bedeutet das also nicht automatisch, dass es nicht existiert.
Im Grundbuchsystem hingegen spielt die Eintragung im Grundbuch eine wichtigere Rolle. Bei dinglichen Rechten an Immobilien ist das, was gegenüber Dritten rechtlich maßgeblich ist – und bei Rechtsgeschäften unter Lebenden auch für den Erwerb des Rechts –, das, was im Grundbuch vermerkt ist. Ein Vertrag reicht nicht aus, um ein Recht zu erwerben, denn erst durch die Eintragung im Grundbuch entsteht das Recht selbst.
Das Grundbuch ist nach Immobilien gegliedert, nicht nur nach Personen. Es besteht aus einem Hauptbuch, das den Hauptteil darstellt, und der sogenannten „Urkundensammlung“, also der Sammlung der Urkunden, auf denen das im Grundbuch eingetragene Recht beruht und seinen Ursprung hat.
Jede Immobilie oder Gruppe von Immobilien ist mit einem Grundbuchauszug verknüpft.
Der Grundbucheintrag enthält normalerweise drei Abschnitte:
Änderungen werden auf der Grundlage eines geeigneten Titels eingetragen, zum Beispiel einer notariellen Urkunde, eines Urteils oder einer anderen gesetzlich vorgesehenen Maßnahme.
Zum Grundbuch gehören außerdem:
Mit einem Grundbuchauszug kannst du zum Beispiel überprüfen:
Das Grundbuchsystem bietet einen klaren und übersichtlichen Überblick über die Rechtslage der Immobilie. Es ist besonders nützlich, um die Eigentumsverhältnisse einer Immobilie zu überprüfen, bevor man sie kauft oder einen Kredit gewährt.