Gründung Gesellschaft in Italien: GmbH & weitere Gesellschaftsformen

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Inhaltsverzeichnis
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Firmengründung Italien: Zweigniederlassung vs. Tochtergesellschaft (eigenständige GmbH)

Besteht eine fiskalische Betriebsstätte, so kann diese als Zweigniederlassung des ausländischen Stammhauses angemeldet werden oder es kann eine eigenständige Gesellschaft gegründet werden. In mehr als 95 % der Fälle wird die Abwicklung über eine Tochtergesellschaft bevorzugt, da:

  • Eine klarere Abgrenzung zwischen Mutter und Tochter möglich ist
  • Ein besserer Marktauftritt über eine eigenständige italienische GmbH möglich ist
  • Rechtssicherheit gegenüber dem Fiskus besteht

Grundsätzlich gilt, dass in beiden Fällen die Verrechnung bzw. Zuweisung nach dem Fremdvergleichsgrundsatz erfolgen muss, d.h. untereinander muss zu Marktpreisen abgerechnet werden, damit es zu keiner Gewinnverschiebung kommt.

Die buchhalterischen Verpflichtungen und die steuerliche Berücksichtigung sind sowohl bei der Zweigniederlassung als auch bei den Tochtergesellschaften in Italien gleich. Ein beachtlicher Aufwand ergibt sich jedoch daraus, dass die Zweigniederlassung im Vergleich zur Tochtergesellschaft zusätzlich verpflichtet ist, die Buchführung parallel zum Stammhaus zu führen.

Aus oben genannten Gründen überwiegen objektiv die Vorteile der eigenständigen Gesellschaft. Einziger wesentlicher Unterschied bzw. Nachteil bei der Gründung einer eigenständigen Gesell-schaft sind die höheren einmaligen Gründungsaufwendungen. Sehen Sie hierzu auch unser Gutachten bzgl. Gründung Gesellschaft in Italien.

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Gut zu wissen
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Häufig gestellte Fragen zum Thema: Urlaub und Freistellungen (ital.: ferie e permessi)

Frage: Wo sind die Urlaube/Freistellungen auf dem Lohnstreifen angegeben?
Antwort: Anbei ein Beispiel eines Lohnstreifens. In den rot umrandeten Feldern werden der Urlaub, die Freistellungen sowie deren Summen angegeben. Die Werte (in Stunden) sind immer bis zum Monatsende des jeweiligen Lohnstreifens angegeben (z.B. im Lohnstreifen Mai die zu genießenden Urlaube bis 31.05.).
lohnstreifen

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Urlaub und Freistellungen?
Antwort: Zwischen Freistellungen und Urlaub gibt es folgende rechtliche Unterschiede:

 

Urlaub

Freistellungen

Gesetzliche Grundlage

  • Laut Kollektivvertrag
  • mindestens 4 Wochen
  • Laut Kollektivvertrag, aufgeteilt in Freistellungen
  • aus Arbeitszeitreduzierung
  • für die Abschaffung kirchlicher Feiertage

Ver-wendung

  • Urlaub wird bei länger zusammenhängenden Zeiträumen (eine oder mehrere Wochen) genossen.
  • Das Gesetz sieht vor, dass eine Mindestdauer von 4 Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden muss.
  • Freistellungen werden bei kurzen Abwesenheiten von einigen Stunden oder einzelnen Tagen genossen.

Zeitraum

  • Der Urlaub wird vom Arbeitgeber unter Berücksichtigung der Interessen des Arbeitnehmers festgelegt. Die betrieblichen Interessen gehen dabei vor (z.B. kann einem Kellner der Urlaub in der Hochsaison abgelehnt werden).
  • Der Betrieb kann einen Kollektivurlaub vorsehen (zum Beispiel zwei Wochen im August).
  • Die Freistellungen können bei Bedarf des Arbeitnehmers in Anspruch genommen werden.

Rest Jahresende

  • Der Resturlaub darf nicht ausbezahlt werden, sondern wird auf das Folgejahr übertragen.
  • Urlaub kann nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden.
  • Die am Jahresende verbleibenden Reststunden können ausbezahlt werden, wenn dies im Kollektivvertrag vorgesehen ist. Ansonsten werden die Reststunden auf das Folgejahr übertragen.

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hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Wir sind spezialisiert auf die Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in Italien.
EINIGE REFERENZEN FÜR DIE GRÜNDUNG EINER TOCHTERGESELLSCHAFT IN ITALIEN
werth-messtechnik
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