Gründung Gesellschaft in Italien: GmbH & weitere Gesellschaftsformen

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Inhaltsverzeichnis
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Haftung der GmbH bzw. der Gesellschafter in Italien

Der oder die Gesellschafter (im Normalfall die Muttergesellschaft) haften für die Verbindlichkeiten der (Tochter-)Gesellschaft bis zur Höhe ihrer Einlage, sprich dem beschlossenen Gesellschaftskapital. Benötigt die Gesellschaft jedoch Darlehen oder Finanzierungen über Kreditinstitute, wird diese entsprechende Bürgschaften oder Garantien verlangen, was die Haftungsbeschränkung natürlich aufhebt. Geschäftsführer bzw. Verwalter unterliegen dem üblichen Haftungsrisiko und müssen Ihre Tätigkeit gemäß der „Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes“ ausüben. Siehe auch Haftung der Geschäftsführer in Italien.
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Gut zu wissen
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Probezeit (ital.: periodo di prova)

Die Dauer der Probezeit wird vom Kollektivvertrag vorgeschrieben. Sie dient als Testphase für den Arbeitgeber und den Mitarbeiter. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Auf die Anwendung der Probezeit kann auch verzichtet werden.

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hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Wir sind spezialisiert auf die Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in Italien.
EINIGE REFERENZEN FÜR DIE GRÜNDUNG EINER TOCHTERGESELLSCHAFT IN ITALIEN
vrt
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