Gründung Gesellschaft in Italien: GmbH & weitere Gesellschaftsformen

Starten Sie mit uns in Italien durch. Deutschsprachige Beratung mit Erfolg für die Gründung von GmbH & anderen Gesellschaftsformen in Italien!

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Inhaltsverzeichnis
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Pacht- und Mietverträge

Damit eine Immobilie oder ein Grundstück gegen Entgelt genutzt werden kann, wird ein Miet- oder Pachtvertrag zwischen Vermieter und Mieter abgeschlossen. Dabei prüfen wir für Sie die steuerlichen und rechtlichen Aspekte und wickeln den entsprechenden Vertrag für Sie ab. Um Ihnen lange Wartezeiten bei den Ämtern zu ersparen, werden Miet- und Pachtverträge direkt von uns elektronisch registriert. Damit Sie sich uneingeschränkt auf Ihre unternehmerische Tätigkeit konzentrieren können, kümmern wir uns auch um die Verwaltung Ihrer Pacht- und Mietverträge und entrichten jährlich die geschuldeten Registergebühren.
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Gut zu wissen
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UniLav

Das UniLav oder auch Unificato Lav ist eine sogenannte Einheitsmeldung, welche uneingeschränkt für die Arbeitgeber des privaten sowie des öffentlichen Sektors verpflichtend ist, wodurch die nötige Meldepflicht des Arbeitnehmers erfüllt wird. Durch das UniLav wird die Mitteilungspflicht gegenüber dem Unfallamt, INPS/NISF sowie den anderen Behörden erfüllt.

Die Einheitsmeldung wird über das Online Portal „ProNotel2“, welches vom „Amt für Arbeitsmarktbeobachtung“ zur Verfügung gestellt wird, eingereicht. Hierbei unterscheidet man grundsätzlich zwischen 4 verschiedenen Einheitsmeldungen:

  • der Anmeldung
  • der Abmeldung (Entlassung, Kündigung, einvernehmliche Auflösung,…)
  • der Verlängerung
  • der Umwandlung (Versetzung der Arbeitnehmer, Änderung der Voll- in Teilzeit und umgekehrt,…)
  • Des Weiteren gelten für jede der 4 Meldungsarten unterschiedliche Einreichungsfristen. Falls diese nicht termingerecht eingehalten werden, sind je verspäteter Meldung rund 110 € an Strafe zu entrichten.

Terminevorgaben:

  • Die Anmeldung muss spätestens 1 Tag vor Aufnahme der Arbeitstätigkeit eingereicht werden.
  • Die Abmeldung kann spätestens am 5. Tag nach dem letzten Arbeitstag eingereicht werden. (z.B. am 01.08. ist der letzte Arbeitstag, somit kann das UniLav spätestens am 06.08. übermittelt werden) für die Verlängerung sowie für die Umwandlung gilt wie auch bei der Abmeldung die Frist von 5 Kalendertagen.
Unsere Leistungen


Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch oder schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihren Kontaktdaten. Wir werden Sie so bald als möglich zurückrufen. Tel. +39 0474 572900  oder info@graber-partner.com.

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hermann-andrae-graber
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Kanzleileitung, Gründungsberatung
Wir sind spezialisiert auf die Gründung einer Gesellschaft (GmbH) in Italien.
EINIGE REFERENZEN FÜR DIE GRÜNDUNG EINER TOCHTERGESELLSCHAFT IN ITALIEN
melektro
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