Begünstigung Anmeldungen Augustdekret • 2020

25.11.2020

Mit August dieses Jahres wurden mit entsprechendem Dekret Begünstigungen für die unbefristete Anmeldung sowie für befristete Anmeldung im Sektor Tourismus beschlossen. Wir hatten diesbezüglich in unseren Rundschreiben vom 19.08. und 19.10. informiert.

Erst gestern (24.11.2020) wurden die operativen Anleitungen des Nisf veröffentlicht.

Anbei finden Sie die definitiven Bestimmungen zu den Begünstigungen.


Unbefristete Anmeldungen / Umwandlungen / Tourismus

Die Artikel 6 und 7 des Augustdekretes sehen für unbefristete Anmeldungen bzw. Umwandlungen in unbefristet sowie für befristete Anmeldungen im Tourismus eine Begünstigung von 100 % der Sozialbeiträge vor. Anbei die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Begünstigung:

Alle Sektoren

Sektor Tourismus

Höhe der Begünstigung

100 % bis zu einem Maximum von 4.030 €

100 % bis zu einem Maximum von 2.015 €

Dauer der Begünstigung

6 Monate

3 Monate

Wann muss die Meldung erfolgen

Die Anmeldung (bzw. Umwandlung) muss zwischen 15.08.2020 und 31.12.2020 erfolgt sein bzw. erfolgen

Vertragsart

Unbefristeter Vertrag bzw. Umwandlung von befristet in unbefristet

 

Befristeter Vertrag bzw. Saisonsvertrag

Bei einer Umwandlung dieser befristeten Verträge in unbefristet, kommt die links beschriebene Begünstigung zusätzlich zu tragen (weitere 100 % für 6 Monate), sofern diese noch im Jahr 2020 erfolgt

Wer hat nicht Anrecht

Lehrlinge und Hausangestellte, Arbeit auf Abruf




















Auch für diese Begünstigung wurde wieder nur eine begrenzte Summe an finanziellen Mitteln zur Verfügung gestellt. Aus diesem Grund haben wir für unsere Unternehmen, welche Arbeitnehmer ab 15.08.2020 angemeldet bzw. in unbefristet umgewandelt haben, die Anträge bereits ab heute eingereicht

ACHTUNG
: Auch für das Jahr 2021 sind für unbefristet angemeldete (bzw. umgewandelte) Arbeitnehmer diverse Begünstigungen vorgesehen, welche teilweise (lt. Entwurf des Haushaltsgesetzes) sogar noch vorteilhafter sein könnten. Melden Sie sich bei Unklarheiten bei Ihrem persönlichen Betreuer der Lohnabrechnung, er informiert sie über die diversen Möglichkeiten.



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