Verlustbeiträge der Provinz Bozen • 2020

22.04.2020

Allgemeines zum Verlustbeitrag Coronavirus/COVID-19 der Provinz Bozen

Die Anleitung zur Verfahrensweise für die Verlustbeiträge für kleine Unternehmen und Freiberufler liegen nun vor und der Antrag kann ab sofort gestellt werden. Zusammenfassend nochmal die Kriterien, welche allesamt erfüllt werden müssen:

  • Die Unternehmenstätigkeit wird in Südtirol ausgeübt.
  • Die Tätigkeit ist vor dem 23. Februar 2020 aufgenommen worden.
  • Im Jahr 2019 wurden maximal fünf Mitarbeiter beschäftigt (Vollzeitäquivalent); lohnabhängige Mitarbeiter zuzüglich mitarbeitende Eigentümer sowie Gesellschafter (Lehrlinge ausgenommen).
  • Das besteuerbare Einkommen im letzten verfügbaren Geschäftsjahr (2018) liegt unter 50.000 € (bei Einzelunternehmen) bzw. unter 85.000 € (bei Gesellschaften mit mehr als einem Gesellschafter und bei Familienunternehmen).
  • Der Umsatz im letzten verfügbaren Geschäftsjahr (2018) lag bei mindestens 10.000 €.
  • Unternehmen, welche erst im Laufe von 2019 gegründet wurden, müssen einen Mindestumsatz von 1.000 € pro gearbeiteten Monat aufweisen.


Voraussetzung für den Beitrag ist ein Umsatzrückgang von mindestens 50 % in den Monaten März, April oder Mai 2020 im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres. Der Beitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht mindestens 20% Umsatzrückgang zu verzeichnen ist. Für Unternehmen, welche innerhalb 2019 gegründet wurden, ist kein Umsatzrückgang nachzuweisen.

Die Einschätzung, ob die Voraussetzung des Umsatzrückgangs erfüllt wird, kann natürlich nur von Ihnen selbst gemacht werden. Im Zweifelsfall empfehlen wir, für den Beitrag anzusuchen.

Der Verlustbeitrag ist wie folgt gestaffelt:

  • 3.000 € für Unternehmen mit Tätigkeitsbeginn im Jahr 2019
  • 5.000 € für Unternehmen mit bis zu 2 Mitarbeitern
  • 7.500 € für Unternehmen mit mehr als 2 und bis zu 4 Mitarbeitern
  • 10.000 € für Unternehmen mit mehr als 4 und bis zu 5 Mitarbeitern


Antrag Verlustbeitrag Coronavirus/Covid-19 Provinz Bozen - Vorgehensweise

Die Anträge sind, wie bereits mehrfach angekündigt, mit der digitalen Identität (SPID) im Online-Portal „myCIVIS“ innerhalb 30.09.2020 einzureichen. Die Landesregierung hat versichert, dass für alle Unternehmen, welche Anrecht auf den Beitrag haben, die Geldmittel auf jeden Fall ausreichen werden. Sollten Sie die Kriterien und Voraussetzungen erfüllen, bieten wir Ihnen nun folgende Vorgehensweisen an:
  1. Ansuchen mittels SPID des Unternehmers bzw. gesetzlichen Vertreter
    Sie als Unternehmer oder als gesetzliche Vertreter verfügen bereits über einen SPID oder planen, sich diesen zuzulegen. Somit können Sie den Antrag selbst im Online-Portal my.civis.bz.it einreichen. Bei Unklarheiten bezüglich der zu erfüllenden Kriterien, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung. Eine entsprechende Bestandsaufnahme haben wir bereits für alle unsere Mandanten vorab gemacht. Eine detaillierte Schritt-für -Schritt-Anleitung folgt demnächst. Der SPID kann über zahlreiche Anbieter angesucht werden. Die gängigsten hierzulande sind die italienische Post und die Handelskammer. Weitere Infos zu den verschiedenen Anbietern und deren Anforderungen finden Sie unter www.spid.gov.it/richiedi-spid.

  2. Ansuchen mittels SPID von Graber & Partner
    Sie verfügen über keinen eigenen SPID und wollen auch keinen beantragen. In diesem Fall bieten wir die Möglichkeit, den Antrag direkt über uns abzuwickeln. Hierfür benötigen wir lediglich eine entsprechende Vollmacht, welche es uns erlaubt, den Antrag im Online-Portal in Ihrem Auftrag einzureichen. Um alles Weitere kümmern wir uns. Falls wir den Antrag für Sie einreichen sollen, wenden Sie sich bitte direkt an unser Sekretariat (info@graber-partner.com bzw. 0474/572900).
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39031 Bruneck - Südtirol
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