Coronavirus - Verlustbeiträge, Bankkredite • 2020

17.04.2020

Verlustbeiträge der Provinz Bozen

Am Mittwochabend, 15.04.2020 wurden die sogenannten "Verlustbeiträge" für kleine Unternehmen und Freiberufler durch die Landesregierung formell beschlossen.

Sie sollen gelten:

  • für alle Wirtschaftssektoren außer Landwirtschaft
  • für Freiberufler, Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaften, die in Südtirol ihre Tätigkeit ausüben und vor dem 23.02.2020 gegründet wurden

Die offiziellen Richtlinien sind zwar noch ausständig, laut derzeitigen Aussagen dürften aber alle Unternehmen und Freiberufler, welche die folgenden Haupt-Kriterien erfüllen, für den Beitrag berechtigt sein:

  • Unternehmen/Freiberufler mit maximal 5 Mitarbeitern (Vollzeitäquivalent, inklusive Inhaber)
  • besteuerbares Einkommen bis maximal 50.000 € bei Einzelunternehmen, Freiberuflern oder Gesellschaften mit nur einem Gesellschafter
  • besteuerbares Einkommen bis maximal 85.000 € bei Familienunternehmen, Freiberuflervereinigungen und Gesellschaften mit mehreren Gesellschaftern
  • Umsatz im Vorjahr mindestens 10.000 €

Jene Unternehmen/Freiberufler, welche alle Voraussetzungen erfüllen (von Fall zu Fall gibt es noch weitere Kriterien zu erfüllen, z. B. bei Tätigkeitsbeginn erst mit 2019 oder bei Auszahlung von Verwalterentschädigungen) und aufgrund des Coronavirus in den Monaten März, April oder Mai 50 % Umsatzrückgang im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres zu beklagen haben, dürfen für den Beitrag ansuchen. Der Beitrag ist samt Zinsen zurückzuzahlen, wenn im Gesamtjahr 2020 nicht mindestens 20 % weniger Umsatz als im Vorjahr erwirtschaftet wird. Der Verlustbeitrag ist gestaffelt nach Anzahl der Mitarbeiter und bewegt sich zwischen 3.000 - 10.000 €.

Der schnellste Weg für das Ansuchen und somit auch für die Auszahlung, soll online über den persönlichen Zugang (SPID) sein, wobei obige Kriterien anhand einer unbürokratischen Eigenerklärung bestätigt werden müssen. Wir erheben derzeit Ihre Daten und prüfen mit den zuständigen Stellen, ob der Antrag auch über uns mittels zertifizierter E-Mail (PEC) eingereicht werden kann. Sollte dies der Fall sein, könnten wir den Antrag für Sie erstellen.

Wir informieren über die weitere Vorgehensweise, sobald die definitiven Durchführungsbestimmungen veröffentlicht sind.


Sofortkredite für Unternehmen

Alle Unternehmen und Freiberufler können bei den Banken den Antrag um einen Sofortkredit in Höhe von bis zu 35.000 € stellen.

Die Laufzeit beträgt insgesamt 5 Jahre, wobei die ersten beiden Jahre zum Null-Zins-Tarif laufen. Das erste Jahr übernimmt die Bank die Zinsen, das zweite Jahr das Land Südtirol. Ab dem dritten Jahr beträgt der Zinssatz 1,25 %. Dies entspricht einem durchschnittlichen fixen Zinssatz von 0,75 % für 5 Jahre. Die Kapitalrückzahlung beginnt erst im zweiten Jahr.

Das Darlehen wird von den beiden Garantiegenossenschaften Südtirols - Confidi und Garfidi - zu 90% besichert und über ein vereinfachtes Verfahren innerhalb weniger Tage abgewickelt.

Bei Bedarf wenden Sie sich bitte direkt an Ihre Hausbank.


Vorfinanzierung für Kredite

Die Konditionen für die Kredite zwischen 35.000 € und 800.000 € werden mit den Banken erst fixiert, sobald das staatliche Dekret Klarheit schafft. In der Zwischenzeit erhalten Unternehmen eine 6-monatige Vorfinanzierung zum Null-Zins-Tarif für Kredite bis 800.000 Euro.

Auch hier wenden Sie sich für weitere Fragen bitte direkt an Ihre Bank.



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