Haushaltsgesetz 2020 - Neuerungen

24.01.2020

Mit dem Haushaltsgesetz 2020 wurden in Bezug auf die Lohnabrechnung folgende Änderungen/Neuerungen beschlossen:

  • Vaterschaftsurlaub:
    Der Vaterschaftsurlaub wurde für Geburten ab 2020 von 6 auf 8 Tage erhöht, wobei davon 7 Tage verpflichtend und 1 Tag freiwillig sind.

  • Essensgutscheine:
    Änderung des steuerfreien Betrags:
    • Essensgutscheinen in Papierform von 5,29 auf 4,00 €,
    • elektronischen Essensgutscheinen von 7,00 € auf 8,00 €.

  • Fringe Benefit:
    Für Arbeitnehmer, die ab 01.07.2020 eine Dienstwagenvereinbarung treffen, wird die pauschale Berechnung der Steuergrundlage für die Privatnutzung (aktuell 30 % von 15.000 km) je nach Schadstoffklasse des Dienstfahrzeuges abgeändert:
    • Emissionswerte unter 60 g/km  Reduzierung von 30 % auf 25 %
    • Emissionswerte zwischen 60g/km und 160 g/km  weiterhin 30 %
    • Emissionswerte zwischen 160g/km und 190 g/km  40 %
    • Emissionswerte über 190 g/km  50 %

Änderungen in Bezug auf begünstigte Einstellung von Arbeitnehmern:

  • Arbeitnehmer unter 35 Jahren:
    Die Begünstigung für die unbefristete Anstellung (bzw. Umwandlung) von Arbeitnehmern unter 35 Jahren wurde für 2020 verlängert. Die Ersparnis beträgt 50 % der Sozialbeiträge für 3 Jahre mit einem Maximum von 3.000 € pro Jahr.

  • Arbeitnehmer mit Auszeichnung:
    Die Begünstigung „giovani eccellenze“ für die unbefristete Anstellung (bzw. Umwandlung) von Arbeitnehmern, welche ein Studium mit Auszeichnung abgeschlossen haben, wurde für 2020 verlängert. Die Ersparnis beträgt 100 % der Sozialbeiträge für 1 Jahr mit einem Maximum von 8.000 €.



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