Häufig gestellte Fragen zum Thema: GIS • 2019

05.12.2019

Frage: Was ist die GIS und worin liegt der Unterschied zur IMU?
Antwort:
Die GIS ist eine Vermögenssteuer. Sie ist auf die in der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Immobilien zu entrichten. Die Einnahmen stehen den Gemeinden zu, auf deren Gebiet sich die jeweiligen Immobilien befinden. Für Immobilien im restlichen Staatsgebiet ist hingegen die IMU und die TASI geschuldet.

Frage: Wo sind die Bestimmungen zur GIS geregelt?
Antwort:
Die GIS ist durch ein Landesgesetz (Nr. 3/2014) geregelt. Die Zuständigkeit, Detailregelungen festzulegen, ist den Gemeinden übertragen. Somit können diese z. B. Steuerbegünstigungen oder erhöhungen innerhalb bestimmter Bandbreiten festlegen.

Frage: Sind alle Arten von Immobilien von der GIS betroffen?
Antwort:
Nein, grundsätzlich ist die GIS nur für Gebäude und Baugründe zu entrichten. Als Baugrund zählt jene Fläche, die laut dem endgültig genehmigten Gemeindebauleitplan zur Bebauung verwendet werden kann.

Frage: Wer muss die GIS bezahlen?
Antwort:
Die GIS ist von Eigentümern oder Inhabern dinglicher Rechte (z.B. Fruchtgenuss- oder Wohnrecht) von Immobilien zu bezahlen. Bei geleasten Immobilien zahlt der Leasingnehmer.

Frage: Wie wird die Besteuerungsgrundlage ermittelt?
Antwort:
Bei Gebäuden ist der Katasterertrag Ausgangspunkt für die Berechnung der Besteuerungsgrundlage. Dieser wird je nach Katasterkategorie mit folgenden Multiplikatoren aufgewertet:

Katasterkategorie

Beispiele

Multiplikator

A (ausgenommen A/10) sowie C/2, C/6 und C/7

Wohnungen, Villen, Keller, Garagen, Autoabstellplätze

168

B, C/3, C/4 und C/5

Unterirdische Lagerräume, Werkstätten

147

A/10 und D/5

Büros, Banken und Versicherungsinstitute

84

D (ausgenommen D/5)

Industriegebäude, Hotels, Pensionen

68,25

C/1

Geschäfte

57,75

Beispiel: Bei einer Wohnung der Kategorie A/2 und einem Katasterertrag von 500 € beläuft sich die Besteuerungsgrundlage auf 84.000 €.

Bei den Baugründen wird die Besteuerungsgrundlage anhand der Richtwerte für Baugrundstücke berechnet, welche von den jeweiligen Gemeinden festgelegt werden.

Frage: Welche Steuersätze kommen zur Anwendung?
Antwort:
Der ordentliche Steuersatz beläuft sich auf 0,76 %. Dieser kann von den Gemeinden um bis zu 0,8 Prozentpunkte erhöht oder um bis zu 0,5 Prozentpunkte herabgesetzt werden. Für die Hauptwohnung gilt der begünstigte Steuersatz von 0,4 % und für landwirtschaftlich zweckgebundene Gebäude der begünstigte Steuersatz von 0,2 %.

Frage: Warum zahlen viele für ihre Hauptwohnung keine GIS?
Antwort:
Für die Hauptwohnung sind Freibeträge vorgesehen, die von Gemeinde zu Gemeinde verschieden sind. Meist sind diese so hoch, dass die GIS für die Hauptwohnung gänzlich entfällt.

Kontaktieren Sie uns!
*= Pflichtfelder
Anfrage wird versendet...
Rienzfeldstraße 30
39031 Bruneck - Südtirol
Jetzt unverbindlich anfragen