Beitragssätze getrennte Pensionsverwaltung Nisf/Inps 2019

25.02.2019

Die Beitragssätze der getrennten Pensionsverwaltung des Nisf/Inps sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben und können aus folgender Übersicht entnommen werden:


 In getrennte Pensionsverwaltung eingetragene Person  Beitragssatz 2019
 Rentner und anderweitig rentenversichert  24 %
 Weder Rentner noch anderweitig rentenversichert  Freiberufler ohne eigene Rentenkasse  25,72 %
  • Verwalter öffentlicher Körperschaften
  • Gelegentliche freiberufliche Mitarbeiter
  • Tür zu Tür Verkäufer
  • Stille Teilhaber
 33,72 %
  • Verwalter von Gesellschaften, Körperschaften oder Vereinen
  • Koordinierte und fortdauernde Mitarbeiter
 34,23 %


Für alle der oben genannten Kategorien gilt 2019 eine Einkommensobergrenze von 102.543 €, ab welcher keine Beiträge mehr entrichtet werden müssen. Um ein volles Beitragsjahr anerkannt zu bekommen, sind 2019 Beitragszahlungen auf ein Mindesteinkommen von 15.878 € notwendig.
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