Die Beitragssätze der getrennten Pensionsverwaltung des Nisf/Inps sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben und können aus folgender Übersicht entnommen werden:
    
        
            | In getrennte Pensionsverwaltung eingetragene Person | Beitragssatz 2019 | 
        
            | Rentner und anderweitig rentenversichert | 24 % | 
        
            | Weder Rentner noch anderweitig rentenversichert | Freiberufler ohne eigene Rentenkasse | 25,72 % | 
        
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                Verwalter öffentlicher KörperschaftenGelegentliche freiberufliche MitarbeiterTür zu Tür VerkäuferStille Teilhaber | 33,72 % | 
        
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                Verwalter von Gesellschaften, Körperschaften oder VereinenKoordinierte und fortdauernde Mitarbeiter | 34,23 % | 
    
Für alle der oben genannten Kategorien gilt 2019 eine 
Einkommensobergrenze von 102.543 €, ab welcher keine Beiträge mehr entrichtet werden müssen. Um ein volles Beitragsjahr anerkannt zu bekommen, sind 2019 Beitragszahlungen auf ein
 Mindesteinkommen von 15.878 € notwendig.