Abschaffung Split Payment Freiberufler • 2018

17.07.2018

Seit Juli letzten Jahres gilt für Rechnungen, welche Freiberufler an die öffentliche Körperschaften inklusive der von ihnen kontrollierten Gesellschaften stellen, das sogenannte Split Payment. Dies bedeutet, dass die auf den Rechnungen ausgewiesene MwSt. nicht an die Freiberufler gezahlt, sondern diese von den öffentlichen Körperschaften direkt an den Staat abgeführt wird.

Mit 14.07.2018 ist das „Würdedekret“ der Regierung Conte in Kraft getreten, mit welchem das Split Payment für Freiberufler wieder abgeschafft wird.

Dabei ist zu beachten, dass das Split Payment unabhängig von deren Inkasso für alle bis einschließlich 14.07.2018 von Freiberuflern an die öffentliche Verwaltung gestellten Rechnungen noch Anwendung findet.
Rechnungen, welche nach diesem Datum ausgestellt werden, unterliegen nicht mehr dem Split Payment d.h. sie sind nicht mehr mit dem Verweis „Gespaltene Zahlung laut Art. 17-ter DPR 633/72 bzw. Scissione dei pagamenti ex art. 17-ter DPR 633/72“ zu versehen. Von den öffentlichen Verwaltungen wird nur noch die Quellensteuer einbehalten und die MwSt. wird an die Freiberufler überwiesen.

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