Neue Regelung Gelegenheitsarbeiter „dopo voucher“ • 2017

29.05.2017

Am Samstag, den 27. Mai 2017 wurde die Nachfolgeregelung der mit März abgeschafften Gutscheine (Voucher) genehmigt. Das Dekret zur Regelung der gelegentlichen Arbeitsleistung „dopo voucher“ wird voraussichtlich noch diese Woche von der Abgeordnetenkammer und dem Senat verabschiedet.

Bestimmungen

Um Missbrauch zu vermeiden, werden sowohl den Arbeitgebern, als auch den Arbeitnehmern neue, strengere Grenzen gesetzt. Anbei eine Gegenüberstellung der neuen Regelung (laut derzeitigem Entwurf) zur Gelegenheitsarbeit und der ex-Voucher-Regelung:

   "Alte" Voucher-Regelung   Neue Regelung 
 Unternehmensgröße  Keine Grenze   Bis zu 5 Arbeitnehmer
 Maximalbetrag
 brutto Pro
 Unternehmen
 Keine Grenze   5.000 € brutto (bzw. 7.000 € für Studenten,  Pensionisten, Arbeitslose)
 Maximum pro
 Arbeitnehmer
 2.666€ brutto  2.500€ (ob brutto oder netto ist noch unklar) 
 Mindestarbeitszeit   Keine  4 Stunden
 Kosten pro Std.   10€ = 7,5€ netto   12,5€ = 8,5€ netto
 Beiträge   25%   32% 
 Meldeprozedur  Aktivierung/Zuweisung
 Internetseite Nisf
 Elektronischer Vertrag,
 voraussichtlich über Internetseite
 der Nisf zu versenden 

Nach Veröffentlichung der genauen Durchführungsbestimmungen, werden wir Sie selbstverständlich zeitnah auch über eventuelle erneute Änderungen informieren.

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