Direkte MwSt.-Registrierung (USt.-Registrierung) in Italien • 2016

31.03.2016

In einigen Fällen kann es für europäische Unternehmen gesetzlich notwendig sein, sich zu Mehrwertsteuer(MwSt.)-Zwecken in Italien registrieren zu lassen.

Diese sogenannte direkte MwSt.-Registrierung (USt.-Registrierung) stellt für viele Unternehmen eine bürokratische Hürde dar, vor allem, da der Antrag in italienischer Sprache abgegeben werden muss.

Wir übernehmen für Sie bei Bedarf den gesamten bürokratischen Aufwand für die Registrierung und betreuen Sie auch bei Ihrer zukünftigen Tätigkeit.

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch. Unsere Experten sind für Sie da.

Tel.: 0039/0474/572900
E-Mail: kanzlei@graber-partner.com

Anbei finden Sie unsere Expertise zur direkten MwSt.-Registrierung (USt.-Registrierung) in Italien, einen Link zu unseren speziellen Informationseite zur MwSt.-Registrierung bzw. zur Überschreitung der Lieferschwelle nach Italien und einen weiteren Link zu unseren sonstigen Leistungen für deutschsprachige Unternehmen in Italien.

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